Lexipedia

Engler Stefan · Ständerat · 2021-09-15

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-15

Wortprotokoll

Worum geht es bei Artikel 285? Es handelt sich um den Tatbestand der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Die Minderheit möchte die Strafandrohung bezüglich der unter Artikel 285 fallenden Tatbestände generell verschärfen. Für den Einzeltäter gemäss Ziffer 1 will die Minderheit dem Richter die Wahlfreiheit entziehen, zwischen einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe zu entscheiden. Nur in Bagatellfällen soll eine Geldstrafe möglich sein.

Die Überlegungen der Minderheit gehen dahin, dass eine in der Regel nur bedingt ausgesprochene Geldstrafe nicht ausreichend ist, um die Verwerflichkeit des Handelns zu sanktionieren und präventiv effizient zu wirken. Wer Polizisten, Rettungssanitäter oder Konkursbeamte an der Ausübung ihrer Amtsbefugnisse hindert, sie nötigt oder sogar tätlich angreift, lässt sich nur durch eine kurze Freiheitsstrafe von einem künftigen gleichartigen Delikt abhalten. Ersttätern wird bei günstiger Prognose ja in aller Regel, einem Automatismus folgend, der bedingte Strafvollzug gewährt, dies auch nach unserem Entscheid zu Artikel 42.

Die eingeschränkte Wahlfreiheit des Gerichts, zwischen einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe entscheiden zu können, dass also von Gesetzes wegen als Regelsanktion auch eine kurze Freiheitsstrafe ausgesprochen werden muss und nur für Bagatellfälle eine Geldstrafe angedroht ist, nimmt die Minderheit bewusst in Kauf; so weit die Begründung der Minderheit zu Artikel 285 Ziffer 1.