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Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-09-15

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-15

Wortprotokoll

Wie Herr Engler bereits ausgeführt hat, geht es beim ersten Satz von Ziffer 2 in der Tat mehr oder weniger um das Gleiche wie vorhin. Der Nationalrat ist hier einfach auch noch aus einem anderen Grund beim geltenden Recht geblieben: Es geht ja hier um die Deliktsverübung aus einem sogenannten zusammengerotteten Haufen heraus. Nun sagt die Minderheit, bei leichten Fällen solle es nur eine Geldstrafe geben. Der Nationalrat führt aus, und das ist aus Sicht der Mehrheit der Kommission überzeugend, dass es in einem solchen Fall gar keinen leichten Fall gibt. Es sind immer schwere Fälle, wenn aus einem zusammengerotteten Haufen heraus solche Delikte verübt werden. Das sind die Überlegungen, die zusätzlich zu denjenigen, die wir bei Ziffer 1 bereits diskutiert haben, den Nationalrat und die Mehrheit der Kommission dazu bewogen haben, beim geltenden Recht zu bleiben.

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