Engler Stefan · Ständerat · 2021-09-15
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-15
Wortprotokoll
Bei Ziffer 2 zweiter und dritter Satz beantragt Ihnen die Minderheit, dem Nationalrat zu folgen.
Schauen wir uns diese Bestimmung etwas genauer an: Es geht hier um den Tatbestand, bei dem ein Teilnehmer einer Demonstration in einem zusammengerotteten Haufen Gewalt ausübt, und dies gegenüber Personen oder Sachen. Ich bin jetzt auch schon zehn Jahre hier, und - Kollege Rieder hat es auch gesagt - im Verlauf dieser zehn Jahre sind verschiedene Standesinitiativen eingereicht worden, die eigentlich alle die gleiche Zielrichtung hatten: Schützen wir unsere Polizistinnen und Polizisten, schützen wir die Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, und schützen wir zum Beispiel die Konkursbeamten besser vor Übergriffen, denen sie ausgesetzt sind. Die einzige Reaktion des Bundesrates in seinem Entwurf für eine Revision besteht darin, dass er die Geldstrafe von nicht unter 30 Tagessätzen auf nicht unter 120 Tagessätze erhöht hat. Ich glaube nicht, dass der Bundesrat mit seinem Entwurf den Erwartungen der Polizistinnen und Polizisten, aber auch den Erwartungen der Bevölkerung angesichts einer Situation mit grassierendem Unrecht genügend Rechnung getragen hat.
Jetzt ist der Nationalrat noch weiter gegangen als der Ständerat in seiner ursprünglichen Fassung. Wir hatten nicht vorgesehen, dass da auch noch eine Mindeststrafe festgelegt werden soll. Der Nationalrat hat nicht nur die Freiheit der Wahl zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe aufgegeben, nein, der Nationalrat ist noch weiter gegangen[NB]und[NB]hat[NB]gesagt, dass im Fall, dass Gewalt an Personen verübt wird, die Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten liegen soll.
Der Nationalrat hat zusätzlich differenziert. Dort, wo der Teilnehmer Gewalt "nur" an Sachen ausübt, hat er die Mindestfreiheitsstrafe nicht festgelegt, dort hat er die Freiheit der Wahl zwischen der Freiheitsstrafe und der Geldstrafe zugelassen und die Geldstrafe bei minimal 90 Tagessätzen angelegt. Die Minderheit ist bereit, hier aus verfahrensökonomischen Gründen nicht noch eine zusätzliche Verkomplizierung zu machen, und möchte hier dem Nationalrat folgen.
Noch eins, und dies betrifft eigentlich das geschützte Rechtsgut: Es wurde verschiedentlich gefragt, was es rechtfertige, den Polizisten besser zu schützen als die wehrlose Grossmutter. Ja, das geschützte Rechtsgut ist hier auch, aber nicht nur die körperliche Integrität der Polizistinnen und Polizisten. Zusätzlich ist es auch das reibungslose Funktionieren staatlicher Organe. Die mit staatlichen Aufgaben betrauten Personen bedürfen gerade aufgrund ihrer exponierten Stellung - es halten die Polizisten ihre Köpfe hin, wenn Steine geworfen werden - eines besonderen Schutzes, um ihre Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit erfüllen zu können, und dies rechtfertigt es, auch ausserhalb des Systems, welches hier jetzt mehrfach angesprochen wurde, Speziallösungen zu treffen.