Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-15
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-15
Wortprotokoll
Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass der Bundesrat hier die Motion Pfister Gerhard 15.3953, "Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene", umsetzt.
Es soll ein gesetzliches Verbot für Heimatreisen vorgesehen werden. Dieses Verbot soll gemäss dem Entwurf des Bundesrates auch für asylsuchende und schutzbedürftige Personen gelten. Auch sie haben die Schweiz um Schutz ersucht und können bei einer Rückkehr in den Heimatstaat einer asylrelevanten Verfolgung ausgesetzt sein. Eine Heimatreise soll für vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige nur noch möglich sein, wenn sie zur Vorbereitung der definitiven Rückkehr notwendig ist.
Neu sollen zudem die Grundsätze für Reisen in Länder ausserhalb des Heimatstaates im Gesetz geregelt werden. Bisher erfolgte diese Regelung lediglich auf Verordnungsstufe. Trotzdem soll die heutige Bewilligungspraxis in der Verordnung grundsätzlich beibehalten werden.
Bereits nach geltendem Recht, das möchte ich hier einfach noch einmal klar betonen, sind Reisen in andere Staaten als in den Heimatstaat nur ausnahmsweise und mit einer Bewilligung möglich; dazu gehören insbesondere Reisen mit dem Schul- oder Ausbildungsbetrieb, Reisen zur aktiven Teilnahme an Sport- oder Kulturanlässen und Reisen aus humanitären Gründen. Ich möchte deshalb auch an dieser Stelle, wie ich es übrigens bereits im Nationalrat getan habe, darauf hinweisen: Wir sprechen hier nicht von einer Verschärfung. Es ist einfach so, dass diese Reisen in Drittstaaten oder Länder ausserhalb des Heimatstaates auf Verordnungsebene geregelt sind.
Der Bundesrat hat nun die Motion Pfister Gerhard zum Anlass genommen, zu sagen: Ja, wir schaffen hier auch mehr Rechtssicherheit, indem wir das auf Gesetzesstufe heben. Beispielsweise soll es auch künftig möglich sein, dass ein vorläufig aufgenommener Jugendlicher, der in der Region Basel wohnt, zusammen mit seiner Schulklasse in den süddeutschen Raum reist. Auch Familienbesuche sollen möglich sein, z. B. wenn die eigenen Kinder in Italien leben und nicht in die Schweiz einreisen können. Im Gegensatz zu vorläufig aufgenommenen Personen sollen solche Reisen bei Asylsuchenden aber nur bewilligt werden können, wenn dies für die Durchführung ihres Asyl- oder Wegweisungsverfahrens notwendig ist.
Wenn ich aber jetzt den Entscheid des Nationalrates anschaue, stelle ich fest, dass das nicht im Sinn der Motion Pfister Gerhard ist. Das ist im Gegenteil eine Aufweichung, vor allem bei Litera c. Das könnte dann schon sehr ausgedehnt werden. In Litera c steht "zur Aufrechterhaltung der Beziehung zu nahen Familienangehörigen". Das ist sehr allgemein gehalten. Es wird dann also sehr schwierig, das zu interpretieren, und es bedeutet eine Öffnung gegenüber dem geltenden Recht. Das wollte die Motion Pfister Gerhard nicht, und das will auch der Bundesrat nicht.
Ich sage Ihnen einmal, was in der Verordnung zu den heutigen Reisegründen steht, es sind ja Ausnahmen. Reisegründe sind: schwere Krankheit oder Tod von Familienangehörigen; Erledigung von wichtigen und unaufschiebbaren höchst persönlichen Angelegenheiten; grenzüberschreitende Reisen mit dem Schul- oder Ausbildungsbetrieb; aktive Teilnahme an Sport- oder Kulturanlässen; dann gibt es humanitäre und - drei Jahre nach Anordnung der vorläufigen Aufnahme - andere Gründe. Das sind heute die Ausnahmegründe, die durchaus zu Bewilligungen für Reisen in Drittstaaten führen. Aber wenn Sie natürlich eine Bestimmung aufnehmen, dass die "Aufrechterhaltung der Beziehung zu nahen Familienangehörigen" ein Ausnahmegrund ist, dann weiten Sie damit aus.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, diese Bestimmung in Absatz 3bis zu streichen und damit auch im Sinne der Motion Pfister Gerhard zu entscheiden.