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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-15

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-15

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt bekanntlich die Annahme dieser Motion. Ich interpretiere die Motion so, und das wurde mir auch von Mitgliedern der Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates signalisiert, dass man bei dieser Frage eine Vorlage des Bundesrates wünscht. Denn es wurde von Ihnen, Herr Stöckli, Herr Caroni und Herr Sommaruga, ausgeführt: Es gab verschiedene Vorstösse auf verschiedenen Ebenen, die nun etwas zusammengeführt werden sollten. Das ist vielleicht der klassische Fall für eine Vorlage des Bundesrates.

Die Motion listet mehrere Quellen auf, aus denen sich für diese Arbeiten Erkenntnisse ergaben oder noch ergeben werden, welche Änderungen des geltenden Rechts nötig machen könnten. Es sind dies - wir haben es gehört - der Bericht der beiden GPK, die Erfahrungen der Gerichtskommission sowie allfällige Erkenntnisse aus den noch laufenden Arbeiten zum Postulat Jositsch zur Überprüfung der Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft, die dann hier auch eingebaut werden können. Die Motion hält zudem fest, dass sich die Reform im Rahmen des Status quo plus gemäss dem Bericht der GPK bewegen soll. Das ist richtig, denn gerade auch die Kantone wünschen nicht, dass man hier quasi einfach alles neu denkt. Als diese Diskussionen begannen, gab es auch wilde Ideen, z. B. zu einer Rückübertragung an die Kantone usw. Das ist hier eher nicht gemeint.

Der Bundesrat begrüsst es deshalb, dass man alle Gesetzesänderungen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, in eine Vorlage giesst und dass Sie sie dann zu gegebener Zeit so beraten können.