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Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-09-15

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-15

Wortprotokoll

So einfach, wie der Mehrheitssprecher das jetzt darstellen möchte, ist die Sache schon nicht. Worum geht es eigentlich? Man hat vordergründig den Eindruck: Etwas wird im Gesetz geregelt, etwas wird in der Verordnung geregelt - wen kümmert das schon? Nun, es handelt sich hier natürlich schon um eine massive Einschränkung von Grundrechten. Es geht um ein generelles Verbot von Reisen in Drittstaaten. Das bedeutet, die Bewegungsfreiheit der betroffenen Personen ist massiv eingeschränkt. Davon tangiert ist je nachdem auch das Recht auf den Kontakt zur eigenen Familie.

Es besteht ja Konsens, dass dieses Reiseverbot nicht durchs Band gelten soll, sondern dass Ausnahmen möglich sein sollen. Aufgrund der massiven Einschränkung der Grundrechte, die hier vorliegt, sind wir aber der Überzeugung, dass es rechtsstaatlich nur korrekt ist, wenn diese Gründe mindestens vom Grundsatz her im Gesetz geregelt sind.

Es ist nicht so, wie uns Herr Caroni weiszumachen versucht, dass das unklar formuliert ist und dass hier Missbrauchspotenzial besteht. Ein Punkt ist, dass er sagt, der Nationalrat habe sich da ja sogar eingeschränkt. Das stimmt nicht, Sie haben das Wort "insbesondere" übersehen. Es ist nicht so, dass die Variante des Nationalrates, welche die Minderheit der Kommission jetzt übernehmen möchte, einen abschliessenden Katalog darstellt, sondern es soll gesagt werden, bei welchen Gründen - insbesondere aus verfassungsrechtlichen Gründen, würde ich sagen - eine Ausnahme vom Reiseverbot gewährt werden soll. Das muss aber nicht abschliessend sein, deshalb wird der Katalog durch das Wort "insbesondere" eingeleitet.

Dann sagt Herr Caroni, da bestehe dann, weil die Verwandtenbesuche - das Recht, aus familiären Gründen solche Reisen zu machen - aufgenommen würden, die Gefahr eines erheblichen Sprengpotenzials; am Schluss reise jeder einmal wöchentlich dorthin. Da vergessen Sie eines: Es sind Ausnahmen, die vom SEM bewilligt werden, und, Herr Caroni, so viel Vertrauen in unsere Behörden habe ich dann schon noch, dass ich sie in der Lage sehe, das Gesetz vernünftig anzuwenden. Wenn ich so wenig Vertrauen in die Behörden hätte, dann würde ich hier jedenfalls nicht das [PAGE 824] Verordnungsrecht vorschieben, weil dort die Behörden definitiv wesentlich mehr Möglichkeiten haben, zu bewilligen, was sie möchten.

Von dem her, zusammengefasst: Es geht hier nicht darum, dass diese Reisen ad infinitum bewilligt werden sollen. Aber es geht um eine gewisse Rechtsstaatlichkeit, und es geht darum, dass Menschen dort nicht eingeschränkt werden, wo es sinnvoll ist. Es ist beispielsweise sinnvoll, Verwandtenbesuche zu machen. Sie können doch nicht ernsthaft behaupten, dass Menschen, nur weil sie geflüchtet sind - Sie wissen, aufgrund des Dublin-Systems ist es möglich, dass sich Familienangehörige in unterschiedlichen Staaten Europas befinden -, keine Möglichkeit haben sollen, miteinander in Kontakt zu treten. Es ist auch überhaupt kein Grund ersichtlich, warum das auf Verordnungsebene und nicht im Grundsatz im Gesetz, wie sich das bei Einschränkungen von Verfassungsrechten gehört, geregelt wird.

Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen.