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Rieder Beat · Ständerat · 2021-09-15

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-15

Wortprotokoll

Der Berichterstatter hat es bereits ausgeführt: Via sicura ist sicherlich im Grossen und Ganzen ein gelungener Versuch, den Umgang mit Schwerstdelikten im Strassenverkehr zu regeln. Aber es gab zwei, drei absolute Missgriffe in Via sicura. Einer dieser Missgriffe war die Mindeststrafe von einem Jahr für den Raserei-Straftatbestand.

Ich möchte Ihnen das auch mal plastisch veranschaulichen, ich nehme damit auch die Frage von Herrn Kollege Zopfi auf: Ja, ich kann Ihnen Urteile zu Vergewaltigungen nennen, von 8 Monaten bedingt bis zu 18 Monaten bedingt, kein Problem, die kann ich Ihnen zeigen. Wenn Sie es unbedingt wünschen, können Sie das nachlesen. Dann vergleichen Sie einmal diese Urteile mit einem Urteil für einen Raser, der als absolut unterste Limite auch ein Jahr Gefängnis bedingt bekommt, wenn er nicht vorbestraft ist. Vergleichen Sie auch den Gehalt dieser zwei Straftaten!

Unsere Richter haben bei diesem Raserei-Straftatbestand grosse Probleme, weil auch der sogenannte unbescholtene Bürger halt einmal in diesen Straftatbestand hineingeraten kann. Er kann auf einem Strassenabschnitt zwischen Domodossola und Gondo auf der Überholspur ein letztes Mal vier Lastwagen überholen, beschleunigt dann sehr schnell und ist dann eben 50 Stundenkilometer über dem Limit, ohne dass er auf dieser Überholspur jemanden direkt konkret gefährdet. [PAGE 821] Auch dieses Manöver wird dann als Raserei-Straftatbestand gewertet, und der wird dann mindestens mit einem Jahr Gefängnisstrafe bestraft. Solche Missgriffe der Legislative wie bezüglich dieser Bestimmung sollte man durch ein angemessenes Gesetz ersetzen, und dieses Gesetz darf nicht eine Mindeststrafe im Bereich von einem Jahr vorsehen.

Wie ich in der Kommission gehört habe, ist ja der Bundesrat auch der Meinung, dass diese Mindeststrafe von einem Jahr nicht das Gelbe vom Ei ist; er werde wahrscheinlich auch eine Anpassung bei der Revision des SVG, bei der Revision von Via sicura vorschlagen. Der Nationalrat hat dies jetzt eingebracht, er möchte hier ein stark abgekürztes Verfahren vorsehen. Ich bitte Sie dringend, der Fassung des Nationalrates zu folgen. Sie erfüllt das Anliegen einer Vielzahl von Vorstössen, auch eines Vorstosses von mir, zur Abschaffung dieses Raserei-Straftatbestands, der von diesem Rat und vom Nationalrat angenommen wurde; das wurde bereits beraten. Der zeitliche Ablauf ist hier doch von Wichtigkeit. Es gibt eben in der Schweiz jeden Tag solche Straftatbestände, die zu beurteilen sind. Wenn der Richter keine Möglichkeit hat, unter dieses eine Jahr zu gehen, auch bei Leuten, die noch nie in ihrem Leben sich irgendwelche Delikte haben zuschulden kommen lassen, dann ist das sehr bedrohlich, selbst für unbescholtene Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz.

Ich bitte Sie hier, dem Nationalrat zu folgen und diesen Entscheid bereits jetzt im Rahmen der Strafrahmenharmonisierung zu fällen. Es passt hier rein - wieso? Der Strafrahmen steht eben gerade hier zur Diskussion. Gerade diese Strafe fällt völlig aus dem Rahmen.

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