Engler Stefan · Ständerat · 2021-09-16
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-16
Wortprotokoll
Die Vorlage und die Geschichte dahinter sind schnell erklärt. Diese Vorlage geht zurück auf die parlamentarische Initiative Markwalder 20.455, "Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung von bis zu 25[NB]000 Franken pro Kind und Jahr". Sie bezweckt eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, wonach die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bis höchstens 25[NB]000 Franken pro Kind und Jahr von den Einkünften abgezogen werden können. Bekanntlich gilt nach geltendem Recht die Regel, dass höchstens 10[NB]100 Franken pro Kind und Jahr abgezogen werden können. Die übrigen Voraussetzungen dieses Abzugs bleiben gleich: Das Kind darf das 14. Altersjahr noch nicht vollendet haben, muss mit der Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt leben, und die Kosten müssen im direkten kausalen Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen.
Die Initiative verlangt also die genau gleiche Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, die der Bundesrat selbst im Rahmen seiner Botschaft vom 19. Mai 2018 beantragt hatte. Blättern wir jetzt noch kurz einige Seiten in der Geschichte zurück, so ist festzustellen, dass die Räte diese Vorlage des Bundesrates um eine Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von 6500 Franken auf 10[NB]000 Franken erweitert hatten, woraufhin das Referendum ergriffen wurde. Die Geschichte hat gezeigt, dass das Volk, nachdem das Referendum zustande gekommen war, die Vorlage am 27.[NB]September 2020 mit 63,2 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt hat. In der Nachbefragung, aber auch während[NB]des[NB]Abstimmungskampfes, zeigte sich, dass weniger die Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs im Feuer der Kritik stand als die erhebliche Erhöhung der allgemeinen Kinderabzüge.
Wie gesagt, diese Initiative nimmt ein Anliegen auf, das der Bundesrat selber eingebracht hatte. Er stellte sich auf den Standpunkt, dass die Beschränkung des heutigen Steuerabzugs vor allem einkommensstarke Haushalte, in welchen beide Elternteile einen hohen Erwerbsumfang haben, benachteilige und treffe. In diesen Fällen würden hohe Betreuungskosten entstehen, weil die Betreuungsplätze nur gering oder gar nicht subventioniert werden. Der geltende Maximalabzug bei der direkten Bundessteuer würde ungefähr die Kosten eines nicht subventionierten Kita-Platzes während knapp zwei Tagen pro Woche decken. Der Bundesrat beantragte somit die Erhöhung der abzugsfähigen Kosten von heute 10[NB]100 Franken auf neu 25[NB]000 Franken je Kind.
Der Bundesrat und jetzt auch der Nationalrat versprechen sich vom erhöhten Steuerabzug eine höhere Arbeitsmarktpartizipation und damit auch eine höhere Nachfrage nach Betreuungsangeboten. Angesichts der eher hohen Qualifikation der Zielgruppen würde dies zu einer besseren Ausnutzung des Fachkräftepotenzials, zu einer Belebung des Arbeitsmarkts und letztlich auch zu einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität führen. Dies würde sich langfristig auch günstig auf die Steuereinnahmen auswirken.
In der Kommission wurden selbstverständlich auch die finanziellen Auswirkungen diskutiert. Dabei wurde gesagt, dass mit zusätzlichen Mindereinnahmen von rund 10 Millionen Franken zu rechnen sei. Dabei gilt es allerdings zu bemerken, dass die 100 Millionen Franken, die aufgrund der geltenden Regelung der Abzugsfähigkeit von 10[NB]100 Franken pro Kind anfallen, hinzugezählt werden müssten.
In der Gesamtabstimmung fand die Vorlage mit 145 gegen 32 Stimmen die Zustimmung des Nationalrates. Entsprechend beantragt Ihnen auch Ihre vorberatende Kommission, auf dieses Geschäft einzutreten. Die Vorlage ist im Kern unbestritten. In der Detailberatung werden wir noch einen zusätzlichen Antrag beraten. Die Mehrheit verlangt zusätzlich die Erhöhung des Elterntarifs. Ich werde anschliessend darauf zu sprechen kommen, aus welchen Überlegungen heraus die Kommissionsmehrheit für diese zusätzliche Erhöhung war.
Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten.