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Engler Stefan · Ständerat · 2021-09-16

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-16

Wortprotokoll

Ich möchte gerne den Mehrheitsantrag begründen. Wie gesagt wurde, verlangt die Mehrheit ergänzend dazu, dass Drittbetreuungskosten im Umfang von neu 25[NB]000 Franken pro Kind abzugsfähig werden, eine Erhöhung des sogenannten Elterntarifs von heute 251 Franken auf 300 Franken je Kind. Worum handelt es sich beim Elterntarif? Beim Elterntarif handelt es sich nicht um einen allgemeinen Kinderabzug, sondern um eine Ermässigung auf den Steuerbetrag.

Wenn jetzt geltend gemacht wird, dass in der Volksabstimmung vor allem die allgemeinen Kinderabzüge bestritten waren, dann mag das stimmen. Das Abstimmungsergebnis allerdings in dieser Absolutheit so zu deuten, dass die grosse Mehrheit vollständig einverstanden war mit dem Drittbetreuungskostenabzug, halte ich für fraglich. Es ist vielmehr möglich, dass eine beträchtliche Anzahl der Nein-Stimmen sich auch gegen die Erhöhung des Drittbetreuungskostenabzugs gerichtet hatte.

Warum möchte die Kommission diese Vorlage noch anreichern? Es handelt sich auch um eine Geste gegenüber jenen Familien - Familien aus dem Mittelstand, aber auch Familien mit niedrigen Einkommen -, die sich bewusst entschieden haben, für eine gewisse Zeit selbst für die Betreuung ihrer Kinder aufzukommen. Sie nehmen damit auch in Kauf, dass sie nicht einem zusätzlichen Erwerbseinkommen nachgehen können. Es ist mir schon bewusst, dass sich das nicht alle Familien leisten können und dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen beide Elternteile verpflichtet sind, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, um das Familieneinkommen zu garantieren. [PAGE 845]

Der Vorteil der Erhöhung des Elterntarifs - er wurde seit 2014 nicht mehr angepasst - liegt darin, dass davon alle Steuerpflichtigen in gleichem Masse profitieren. Denn unabhängig von der Progression, unabhängig vom Einkommen erfolgt diese Ermässigung durch den Elterntarif ja auf dem Steuerbetrag. Jetzt können Sie sagen, 50 Franken lohnen sich nicht. Bei drei Kindern sind es dann immerhin 150 Franken auf den Steuerbetrag, welcher diesen Familien ermässigt würde. Es ist sogar so, dass in Relation zu ihrer steuerlichen Leistungsfähigkeit gerade die einkommensschwächeren Familien stärker davon profitieren werden als Familien mit einem höheren Familieneinkommen.

Es wurde gesagt, diese Ermässigung des Steuerbetrags bzw. diese Erhöhung des Elterntarifs würde zu Mindereinnahmen von rund 70 Millionen Franken führen. Das hat uns die Verwaltung so ausgeführt. Nicht richtig ist es, diesen 70 Millionen Franken die 10 Millionen Franken gegenüberzustellen, welche die Erhöhung des Drittbetreuungskostenabzugs nach sich ziehen würde. Wenn Sie die Rechnung richtig machen, müssen Sie dort noch 100 Millionen Franken dazurechnen, nämlich die 100 Millionen Franken an Mindereinnahmen, die dadurch entstehen, dass die Drittbetreuungskosten mit dem heutigen Ansatz von rund 10[NB]000 Franken in Abzug gebracht werden.

Jetzt können Sie sagen, für Familienpolitik sei das Steuerrecht der falsche Ort. Das sagt man immer dann, wenn man keine Familienpolitik machen möchte. Sie sagen: Gehen wir an die Erhöhung der Kinderzulagen. Ja, wir wären auch bereit, das zu tun. Ich glaube, es wäre jetzt aber eine Gelegenheit, diesen Familien, die nicht in gleichem Masse von der Erhöhung des Drittbetreuungskostenabzugs profitieren können, etwas zurückzugeben.

Insofern unterscheidet sich diese Vorlage auch klar von der Vorlage, die vom Volk abgelehnt wurde. Bekanntlich ging es dort im zweiten Teil um die Erhöhung der allgemeinen Kinderabzüge von 6500 Franken je Kind auf 10[NB]000 Franken. Im Nationalrat wurde auch die Diskussion geführt, diesen Gedanken wiederaufzunehmen. Es gab dort einen Antrag, die allgemeinen Kinderabzüge statt auf 10[NB]000 Franken auf 8250 Franken zu erhöhen. Dieser Antrag wurde dort aus den genannten Gründen, man könne nicht eine kopierte Vorlage wieder aus dem Hut zaubern, abgelehnt.

Wie gesagt, die Mehrheit möchte in dieser Vorlage die Erhöhung des Elterntarifs ergänzend zur Erhöhung des Drittbetreuungskostenabzugs vorsehen, um damit auch einen gewissen Ausgleich für alle Familien zu schaffen.