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Feri Yvonne · Nationalrat · 2021-09-16

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-16

Wortprotokoll

Auch ich spreche zu den beiden Minderheiten und beginne mit der Minderheit de Courten. Wir haben es gehört, bei diesem Artikel geht es um die Warnhinweise auf den Verpackungen von Produkten. Der Ständerat hat eine Präzisierung angebracht, dass die Warnhinweise auch auf der Packung von Nikotinprodukten zum oralen Gebrauch anzubringen sind. Beide Räte waren bislang damit einverstanden, dass Nikotinprodukte zum oralen Gebrauch in den Geltungsbereich des Tabakproduktegesetzes aufzunehmen seien. Wir haben in Artikel 3 dieses Gesetzentwurfes die Definition vorgenommen. Also ist es nun eine logische Folgerung, welche der Ständerat glücklicherweise erkannt hat, dass die Warnhinweise auch auf die Nikotinprodukte zum oralen Gebrauch anzuwenden sind. Mit dieser kleinen, aber feinen Ergänzung decken wir die Möglichkeit der Warnhinweise auf allen Nikotinprodukten ab, was sich dann korrekt durch das ganze Gesetz hindurchzieht.

Ich erinnere gerne nochmals kurz daran, dass verschiedene Produkte auf dem Markt sind, welche insbesondere Jugendliche konsumieren, und es deshalb von sehr hoher Wichtigkeit ist, sie an die Gefahren zu erinnern, und zwar über alle gesundheitsschädlichen Produkte hinweg. Die Minderheit de Courten möchte diesen wichtigen Zusatz des Ständerates streichen.

Die SP-Fraktion bittet Sie, dem Ständerat zu folgen und die Minderheit de Courten abzulehnen.

Ich komme zur Minderheit Glarner. Unser Rat hat beim Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen die Absätze 4 bis 6 mit 109 zu 75 Stimmen bei 7 Enthaltungen eingefügt. Dadurch wird die Verwendung von elektronischen Zigaretten und Tabakprodukten zum Erhitzen in bestimmten Zonen von [PAGE 1645] Restaurants, Hotels und spezialisierten Verkaufsgeschäften erlaubt. Der Ständerat hat diese Ausnahmen seinerseits mit 39 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen gestrichen.

Für den Wirt oder die Wirtin dürfte es tatsächlich schwierig sein, verschiedene Zonen für verschiedene Produkte einzurichten. Das ist von der Infrastruktur her nicht überall möglich.

Es muss auch eine Produktekontrolle durchgeführt werden, denn auch elektronische Zigaretten und Tabakprodukte zum Erhitzen enthalten Giftstoffe und belasten die Umgebungsluft; das haben wir heute schon mehrmals gehört. Zudem ist es erwiesen, dass aus dem Dampf elektronischer Zigaretten Nikotin inhaliert wird und er daher schädlich ist.

Die Festlegung einer Zone, die nicht geschlossen ist, bietet keinen ausreichenden Schutz für die Kundschaft und ebenso wenig für die Mitarbeitenden der jeweiligen Betriebe. Wenn Betriebe jedoch bereit sind, spezielle Räume zu schaffen und die Kundschaft und die Mitarbeitenden vor dem Passivrauchen zu schützen, und wenn die Passivrauchschutz-Verordnung eingehalten wird, dann wird es erlaubt. Diese Regelung wird gesellschaftlich heute sehr gut akzeptiert. Es gibt bereits einige Kantone, welche das Rauchverbot im öffentlichen Raum auf elektronische Zigaretten und weitere ähnliche Produkte ausgedehnt haben. Das erscheint uns als der richtige Weg.

Die SP-Fraktion lehnt den Antrag der Minderheit Glarner ab und bittet Sie, das auch zu tun und somit dem Ständerat zu folgen.