Hess Lorenz · Nationalrat · 2021-09-16
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-16
Wortprotokoll
Bei den zur Debatte stehenden zwei Artikeln haben wir in der Kommission auch zwei Grundsatzfragen diskutiert.
Die eine Grundsatzfrage betrifft den Unterschied zwischen den E-Produkten und den herkömmlichen Produkten. Die Diskussion dazu hat gezeigt, dass es natürlich einen Teil der Kommission gibt, der der Meinung ist, dass die E-Produkte, weil sehr wahrscheinlich weniger schädlich, tatsächlich ein Um- oder Ausstiegsprodukt seien. Deshalb seien sie, was beispielsweise die Verkaufsförderung anbelangt, anders zu behandeln. Ein anderer Teil - das ist die Mehrheit der Kommission - ist der Meinung, dass E-Zigaretten auch Einstiegsprodukte seien und deshalb, was Promotionen anbelangt, bezüglich der E-Produkte eben strengere Vorschriften gelten sollen.
Generell und auch in ihrer Mehrheit ist die Kommission der Meinung, dass die Promotion - das heisst das Ausprobieren, Anbieten an Verkaufspunkten oder allenfalls sogar an Anlässen - für herkömmliche Produkte und zusätzlich auch für die E-Produkte verboten werden soll.
Die zweite Grundsatzfrage, die diskutiert wurde, war diejenige betreffend Artikel 18a. Hier haben wir in der Kommission zwei Meinungen. Die Meinung eines Teils der Kommission ist diejenige, dass wir seit 2016 - das war der erste Versuch, ein Tabakgesetz zu schaffen - versuchen, den Flickenteppich im Land zu ersetzen, indem wir einheitliche Lösungen haben. Wenn wir jetzt tatsächlich ein eidgenössisches Gesetz [PAGE 1643] haben, wäre es natürlich keine gute Idee, mit diesem Artikel wieder alles in Richtung unterschiedliche Lösungen aufzutun, also dass beim Übertreten von Kantonsgrenzen andere Vorschriften gelten würden.
Die andere Meinung in der Kommission - diese vertritt die Mehrheit und ist auch die Mehrheitsempfehlung - ist diejenige, dass die Kantone tatsächlich die Möglichkeit haben sollen, weiter zu gehen, weil sie in unterschiedlichen Gebieten andere Verhältnisse haben, unterschiedlich reagieren und schlussendlich auch im Sinn des Föderalismus eigenständig entscheiden können sollen.
Aus diesen Überlegungen empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, hier sowohl bei Artikel 18a, wo es um die Verkaufsförderung geht, wie auch bei Artikel 20, wo es um die kantonalen Kompetenzen geht, der Mehrheit zu folgen.