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Goll Christine · Nationalrat · 2002-12-11

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Herr Hassler ist der Vater dieser neuen gesetzlichen Bestimmung, die wir in der Kommission oppositionslos übernommen haben. Im Namen der SP-Fraktion möchte ich Ihnen beantragen, den Einzelantrag Theiler auf Streichung der Bestimmung abzulehnen.

Herr Theiler, Sie haben drei Begründungen aufgeführt, um darzulegen, weshalb Sie diese Kann-Formulierung im Gesetz, die in diesem Sinn die Information und Beratung der Versicherten gewährleisten soll, streichen wollen. Sie haben erstens gesagt, diese neue gesetzliche Bestimmung sei überflüssig. Ich muss Ihnen hier widersprechen, und ich widerspreche Ihnen hier vor allem auch als einem der Verantwortlichen. Sie haben sich hier als Lobbyist geoutet, indem Sie Ihre Interessenbindung aufgedeckt und gesagt haben, Sie seien im Verwaltungsrat eines grösseren Versicherers. Ich muss Ihnen sagen, dass die Krankenkassen ihre Informationspflicht eben gerade nicht wahrnehmen. In diesem Sinne kann überhaupt nicht davon gesprochen werden, dass Information und Beratung der Versicherten überflüssig seien, auch deshalb nicht, weil ich immer wieder die Erfahrung mache - nicht nur ich, sondern wir alle -, dass vor allem auch hier im Parlament heftigst lobbyiert wird. Es wird lobbyiert von Ihrer Seite, von den Krankenversicherern, von den Ärzten und Ärztinnen, von der Pharmalobby usw. Es gibt aber eine Gruppe, und zwar die hauptbetroffene Gruppe, die eben keine Lobby hat, und das sind die Versicherten. In diesem Sinne ist der Anspruch auf Information und Beratung gerechtfertigt.

Sie haben als Zweites gesagt, dass dieser neue Gesetzesartikel Rechtsunsicherheiten schaffe. Ich muss Ihnen sagen, Herr Theiler, dass ich nicht verstehe, was Sie meinen. Was wir heute in weiten Teilen der Bevölkerung haben, ist eine Unsicherheit, weil viele Leute zu wenig informiert sind. Ich stelle das immer wieder fest, z. B. erst kürzlich bei der Beratung meines Bekannten- und Familienkreises über einen Krankenkassenwechsel. Da herrscht bei vielen Leuten immer noch die Meinung vor, dass sie bei einem Krankenkassenwechsel nicht dieselben Leistungen in der Grundversicherung erhalten würden; insofern tut Information und Beratung also Not.

Zum dritten Argument, das Sie hier aufgeführt haben: Sie haben gesagt, die neue Bestimmung bedeute nur zusätzlichen Aufwand und Mehrkosten. Ich mache Sie darauf aufmerksam, Herr Theiler, dass dieser neue Gesetzesartikel eine Kann-Formulierung enthält, dass es ganz klar ist, dass der Bundesrat auch die Voraussetzungen für Finanzhilfen gewähren muss, und dass nur Dachorganisationen, die in der ganzen Schweiz aktiv sind, unterstützt werden sollen.

Ich bitte Sie deshalb, dieser nicht bestrittenen neuen Gesetzesbestimmung aus der SGK zuzustimmen.

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