Lexipedia

Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2021-09-16

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-16

Wortprotokoll

In der Tat ist diese Filmgesetzrevision hochumstritten, und hier geht es ja nur noch um den Teil der Pflichtabgabe. Der andere Teil, nämlich der 30-prozentige Pflichtkonsum von europäischen Filmen, ist schon bereinigt, und auch dieser Passus fördert ja nicht wirklich die Qualität, sondern einfach die Quantität. Alle, die einmal Armeedienst geleistet haben, wissen, dass Pflichtkonsum meistens am wenigsten schmeckt.

Bei diesem Artikel geht es ja jetzt um diese Lex Netflix. Ich habe mir wirklich die Mühe gemacht, herauszufinden, um was es sonst gehen würde, und Netflix war einfach immer diejenige Produktionsfirma, die genannt wurde. Hier geht es also um die Lex Netflix. Man darf aber auch nicht vergessen, dass natürlich alle Angebote, die sich an ein nationales Publikum richten, im Online-Bereich dann ebenso davon belastet werden würden.

Die Frage, die sich wirklich stellt, ist: Haben wir als kleiner Markt Schweiz mit dieser Gesetzgebung dann wirklich eine Garantie, oder lässt sich Netflix überhaupt von dem beeindrucken, was wir hier in dieses Gesetz schreiben? Es werden dann immer Vergleiche gemacht, mit Deutschland, Frankreich, Spanien usw., aber man muss halt schon sehen: Bei den ganzen Skaleneffekten sind das total andere Filmmärkte als die Schweiz. Die Schweiz wäre vielleicht gut beraten - auch die Filmschaffenden wären es -, sich mit diesen Online-Plattformen gutzustellen, mit ihnen kooperativ zusammenzuarbeiten, anstatt sie jetzt hier mit einem bürokratischen und eigentlich sehr rückwärtsgewandten Gesetz entsprechend zu bestrafen.

Ich kann es nicht anders sagen: Was wir in dieser Gesetzgebung erleben, ist ein verzweifelter Versuch der Schweizer Politik, Geld einzutreiben und irgendwie zu versuchen, das Rad der Zeit zurückzudrehen. Online-Angebote sind heute eine Realität. Die Jungen wollen Online-Angebote, aber sie als mündige Konsumentinnen und Konsumenten und auch wir als mündige Konsumentinnen und Konsumenten bestimmen eben selber, was wir sehen wollen. Hier beginnt der Gesetzgeber dann effektiv vorzuschreiben, was wo produziert werden soll und was dann entsprechend im Angebot sein soll. Das ist doch wirklich eine Absurdität sondergleichen!

Ich komme noch kurz zu den Zahlen: Es wird jetzt hier der Untergang der Schweizer Filmproduktion prophezeit, der eintritt, wenn wir dieser Lex Netflix nicht zustimmen würden. Bleiben wir bei der Realität! Das Bundesamt für Kultur hat über die Steuergelder Mittel von über 32 Millionen Franken im Jahr 2021 zur Verfügung gestellt; das bleibt unangetastet, wenn wir die Lex Netflix ablehnen. Kantone, Gemeinden und Städte zahlen ebenfalls Filmförderungsbeiträge; auch das bleibt unangetastet, wenn wir die Lex Netflix ablehnen. Wir zahlen 365 Franken pro Jahr für die SRG-Abgabe, wovon ein Teil in die Schweizer Filmproduktion geht; auch dieser Teil bleibt unangetastet, wenn wir die Lex Netflix streichen. Und was schliesslich auch unangetastet bleibt, das ist die 4-prozentige Abgabe, die im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen steht. Das ist nämlich das geltende Recht, und wenn man die Lex Netflix jetzt streicht, dann bleiben[NB]wir[NB]beim[NB]geltenden Recht; auch das bleibt also unangetastet.

In der Summe, und da hat mein Vorredner absolut recht, bleiben dem Schweizer Film sagenhafte 150 Millionen Franken übrig - 150 Millionen Schweizerfranken! Und jetzt soll sich - als Hausaufgabe - jede und jeder schnell daran erinnern, welchen Schweizer Film und welche Schweizer Serie er oder sie in den letzten zwei, drei Monaten geschaut hat, und vergleicht das dann mit diesen 150 Millionen Franken. Ich sage Ihnen, dass diese 150 Millionen Franken mehr als genug Dotierung für die Schweizer Filmproduktion sind. Es braucht keine zweite und dritte und vierte Abgabe dazu, nur um das Rad der Zeit hier zurückdrehen zu können.

Was wir dann noch versucht haben zu klären, war die Frage - und das ist der Ausfluss dieser ganzen Diskussion -: Ja, welche Dinge kann man dann in der Promotion, in der eigenen Filmförderung usw. anrechnen, damit man weniger Ersatzabgabe bezahlen muss, und, und, und? Sie merken schon: Das Bundesamt für Kultur wird schon wieder ein, zwei, drei oder vielleicht zehn Stellen aufstocken müssen, um dann [PAGE 1648] diese ganze Verteilungsbürokratie überhaupt operativ halten zu können.

Ich komme zum Fazit: Eine Kooperation mit diesen Online-Plattformen wäre wesentlich sinnvoller. Es braucht Produzenten in der Schweiz, die mit diesen Leuten zusammenarbeiten, anstatt sich hier irgendwie Feinde zu schaffen und über den Gesetzgeber, über Pflichtkonsum und Zwangsabgaben zu versuchen, die Schweizer Produktion zu fördern. Nehmen wir diese Plattformen doch endlich einmal vielmehr als Chance denn als Bedrohung wahr!

Bei den internationalen Filmfestivals rümpfen viele schon die Nase, wenn nur schon ein coproduzierter Film irgendwo an einem Filmfest gezeigt werden soll: "Aha, da ist Netflix dahinter, das können wir als reinste Cineasten nicht unterstützen." Das ist doch absurd! Nutzen wir doch diese Plattformen, es gibt keine weitere und grössere Verbreitungsmöglichkeit für Filmproduktionen als diese Plattformen.

Stoff gäbe es ja genug. Wir haben den Schweizer Bankenplatz, die Bergregionen, internationale Wirtschaft, Politik, Sport usw. Das sind alles Themen, die man in der Schweiz in guten Produktionen bewirtschaften und thematisieren kann. Warum ist denn Skandinavien hier so viel besser als die Schweiz? Warum? Weil sie dort verdammt gute Drehbücher haben! Diese Qualität wollen wir sehen. Aber diese Qualität erreichen Sie nicht mit Pflichtkonsum, die erreichen Sie nicht mit Zwangsabgaben, sondern die erreichen Sie mit guten künstlerischen Darbietungen und guten Kooperationen.

Deshalb: Streichen Sie diese Lex Netflix! Sie wird zum Schaden des Schweizer Films sein.