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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-09-16

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-16

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 18. August 2021 den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2021 zuhanden der Räte verabschiedet. Er beantragt mit insgesamt zehn Nachtragskrediten 644 Millionen Franken. Neun davon sind finanzierungswirksame Ausgaben im Umfang von 411 Millionen Franken. Der grösste Teil ist ein Nachtragskredit für eine Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) im Umfang von 233 Millionen Franken. Dieser teilt sich wie folgt auf: 102 Millionen Franken für den Ausgleich von Covid-19-bedingten tieferen Trassenpreisen; einen Mittelmehrbedarf vor allem für den Ausbauschritt 2025 in der Höhe von 100 Millionen Franken; 25 Millionen Franken für Neat-Bauten, welche früher als erwartet realisiert werden können. Bei der Einlage in den BIF handelt es sich um einen Investitionsbeitrag, der vollumfänglich wertberichtigt werden muss und nicht finanzierungswirksam ist.

Ich komme zu den finanzierungswirksamen Ausgaben: Von den Nachtragskrediten in der Höhe von 644 Millionen Franken betreffen 164 Millionen Corona-Massnahmen. Neben dem erwähnten Ausgleich für Verluste aus dem Betrieb der Bahninfrastruktur werden vier weitere Nachtragskredite für Corona-Massnahmen beantragt. Sie betreffen folgende Dinge: den Funktionsaufwand des Bundesamtes für Gesundheit mit 37 Millionen Franken insbesondere für Informatiklösungen und digitale Systeme; den Betrieb der Bundesasylzentren infolge der Abstands- und Hygienevorschriften mit 12 Millionen Franken; den Funktionsaufwand des Bundesamtes [PAGE 849] für Statistik in der Höhe von rund 7 Millionen Franken insbesondere für den SIS-Relaunch; den Bereich Gesundheitsschutz und Prävention hinsichtlich der Überwachung von neuen Virusvarianten mit rund 5 Millionen Franken. Es musste kein Nachtragskredit bevorschusst werden.

In diesem Zusammenhang beantragt der Bundesrat auch eine Kompetenzdelegation zur Kreditverschiebung, um nicht beanspruchtes Sanitätsmaterial und Impfstoffe unter den Titeln "humanitäre Hilfe" und "internationale Zusammenarbeit" weitergeben zu können.

Ich komme zu den weiteren, nicht Corona-bedingten Nachtragskrediten. Aufgrund des deutlich tieferen Finanzierungsbedarfs nimmt die Bundestresorerie weniger Mittel am Geld- und Kapitalmarkt auf, als im Voranschlag erwartet wurde. Dadurch fallen weniger Erträge aus Negativzinsen an, die aufwandmindernd verbucht werden könnten. Es entsteht dadurch ein Mittelmehrbedarf von insgesamt 85 Millionen Franken - es ergibt also weniger Schulden, aber trotzdem mehr Kosten.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt braucht rund 6 Millionen Franken für die Vergleichszahlung im Zusammenhang mit der Auflösung des Vertrags mit der Flugplatz Dübendorf AG. Aufgrund einer gleichlautenden Motion beider UREK benötigt das Bundesamt für Umwelt 800[NB]000 Franken für Wildtiere, Jagd und Fischerei sowie 25 Millionen Franken noch für das laufende Jahr zur Umsetzung der Motion Fässler Daniel 20.3745, "Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes"; es gibt einen entsprechenden Verpflichtungskredit von 100 Millionen Franken.

Ihre Kommission hat die Botschaft an der Sitzung vom 23.[NB]August unter Anwesenheit von Vertretern des EFD, des BAG und des UVEK beraten. Unser Rat ist dieses Jahr[NB]Erstrat für Budget und Nachträge. Das Eintreten auf den Nachtrag war unbestritten und ist gemäss Parlamentsgesetz auch obligatorisch. Die Kommission unterstützt - mit vielen Enthaltungen - alle Anträge des Bundesrates.

In der Beratung gaben aber mehrere Votanten ihrem Unmut über die Kurzfristigkeit der Botschaft Ausdruck. Eine vorgängige Beratung des Geschäfts in den Subkommissionen war aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich. Nach mehr als eineinhalb Jahren Corona-Krise sollten wir wieder zum normalen zweiteiligen Nachtragskreditverfahren zurückkehren können. Dies würde eine seriöse Beratung sicherstellen. Wir beraten jetzt schon den dritten Nachtrag zum Budget 2021. Einen vierten wird es sicher noch geben. Wenigstens gab es dieses Mal nicht noch Nachmeldungen zum Nachtragskredit wie das letzte Mal.

Bei den vier Corona-bedingten Nachträgen gab es jeweils einen Antrag auf eine vollumfängliche Kompensation innerhalb des jeweiligen Departementes, nämlich des EDI und des EJPD. Diese Anträge fanden keine Mehrheiten. Der bundesrätliche Antrag obsiegte, bei vielen Stimmenthaltungen, mit 6 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen und mit 7 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Die vielen Stimmenthaltungen bringen den erwähnten Unmut zum Ausdruck. Dabei ist auch zu beachten, dass wir für dieses Jahr für Corona-Massnahmen schon Voranschlagskredite im Umfang von 24 Milliarden Franken gesprochen haben. Davon werden bis Ende Jahr etwa 16,4 Milliarden Franken ausgeschöpft werden. Die schon bewilligten Verpflichtungskredite belaufen sich auf 9,6 Milliarden Franken. Aktuell ist davon aber nur ein kleiner Teil verpflichtet worden.

Die grossen Reserven zeigen, dass wir dem Bundesrat genügend finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt haben, um mit angepassten Massnahmen die Corona-Krise zu bewältigen. Der Bundesrat ist natürlich weiterhin aufgefordert, die finanziellen Mittel verantwortungsvoll einzusetzen.

Zwei Anträge auf Streichen wurden auch beim Bundesamt für Umwelt gestellt, einerseits bei der Position 810.A231.0323 bezüglich des Herdenschutzes und der Regulierung der Wolfsbestände und andererseits bei der Position 810.A231.0327 zum Wald. Beide Nachtragskredite fussen auf von beiden Räten bereits angenommenen Motionen, bei der Wolfsregulierung auf gleichlautenden Motionen der beiden UREK, beim Wald auf einer Motion Fässler Daniel zur Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes. Es ist deshalb folgerichtig, die Nachträge zu bewilligen. Die Kommission beschloss mit 8 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen beim Herdenschutz und mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beim Wald, die Kredite zu genehmigen. Wir machen damit dem Waldwirtschaftsverband, der vorgestern seinen 100. Geburtstag feiern konnte, auch ein schönes Geburtstagsgeschenk - Gratulation zum Jubiläum!

Aufgrund dieser Beschlüsse gibt es keine Änderungsanträge zu den Bundesbeschlüssen I und II. Ich empfehle Ihnen, den Kommissionsanträgen zu folgen und die Kredite freizugeben.

Herr Präsident, ich erlaube mir, mich dann bei den Artikeln 4 und 5 beim Bundesbeschluss I nochmals zu melden und dort Ausführungen zu Verschiebungen beim Voranschlagskredit "Covid: Humanitäre Hilfe" zu machen.