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Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2021-09-16

Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-16

Wortprotokoll

Ich äussere mich zuerst zur Grundsatzhaltung der SP-Fraktion. Wir sind noch immer überzeugt, dass mit diesem Gesetz gleich lange Spiesse geschaffen werden sollen. Heute verdienen ausländische Anbieter in der Schweiz Erträge in Millionenhöhe, welche einfach ins Ausland abfliessen.

Kernartikel der Vorlage, wir haben das bereits mehrfach gehört, ist Artikel 24b. Bei diesem Artikel handelt es sich um das Herz der Revision. So ist gemäss Botschaft beabsichtigt, TV-Stationen und Anbieter von Filmen auf elektronischen Plattformen zu verpflichten, 4 Prozent ihres Umsatzes in das [PAGE 1651] unabhängige Schweizer Filmschaffen zu investieren. Eine solche Verpflichtung besteht bereits für Fernsehveranstalter mit nationalem oder sprachregionalem Programm. Eine Kommissionsminderheit wird Ihnen beantragen, hier den Prozentsatz auf 2 Prozent zu minimieren. Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, beim Mehrheitsantrag zu bleiben, um die Wirkung dieses Gesetzes nicht abzuschwächen, und dies aus folgenden Gründen:

1.[NB]Kulturgut und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten: Es ist wichtig, über den Nutzen dieser Investition von 4 Prozent zu sprechen. Einerseits zeigt sich dieser darin, dass wir mit Schweizer Filmen, und da denke ich als Bündnerin beispielsweise an den Film "Schellenursli", kulturelle Werte und Orte unseres Landes vermitteln können. Andererseits gilt es zu bedenken, dass wir eben auch Know-how und Produktionsstandorte in der Schweiz aktiv pflegen müssen, indem wir sie bespielen. Wenn wir also nun 2 Prozent anstelle der 4 Prozent ins Gesetz schreiben, heisst das ganz einfach, dass weniger Geld in der Schweiz investiert wird und mehr ins Ausland, vorwiegend in die USA, abfliesst.

2.[NB]Einen echten Anreiz schaffen: Zuerst gilt es, die Verhältnismässigkeit in Bezug auf die Zahlen zu wahren. Es handelt sich um 4 Prozent des in der Schweiz erwirtschafteten Bruttoeinkommens. Mit 4 Prozent Investitionen in das Schweizer Filmschaffen erhalten Unternehmen einen echten Anreiz, grössere Produktionen sowie Koproduktionen zu planen und zu realisieren. Es handelt sich somit nicht um eine Abgabe, sondern um eine Investition. Wer hier von einer Zwangsabgabe spricht, hat das Gesetz wirklich nicht genau verstanden. Eine Streaming-Plattform oder eine TV-Anstalt produziert in der Schweiz also einen Film, der dann ihr selbst gehört. Wenn der Film ein Erfolg wird, dann können sie damit sogar einen Gewinn erwirtschaften.

3.[NB]Schweiz im europäischen Mittelfeld: Gemäss einer Zusammenstellung des BAK ist in den europäischen Ländern eine laufende Entwicklung im Gang. Diese Länder planen, die Investitionspflicht zu erhöhen. Mit 4 Prozent stünde die Schweiz im europäischen Mittelfeld. In den für die Schweiz insbesondere vergleichbaren Märkten, beispielsweise in Frankreich und Italien, liegt die Abgabe weit höher als bei diesen 4 Prozent.

Ich komme noch zum zweiten umstrittenen Artikel, das ist Artikel 24d. Dort schlägt Ihnen die Minderheit vor, die Anrechenbarkeit der Werbeleistungen zu verdoppeln, nämlich auf eine Million Franken. Dieser Vorschlag schwächt die Investition derart ab - und das haben wir berechnet -, dass vier von acht grossen ausländischen TV-Stationen gar nichts mehr investieren müssten. Auf die kleinen regionalen Schweizer Sender hat es überhaupt keinen Einfluss. Weil sie keine Filme zeigen, sind sie von der Investitionspflicht sowieso ausgeschlossen.

Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass diese Anrechenbarkeit grundsätzlich gestrichen werden sollte. Wir schliessen uns jedoch zugunsten eines mehrheitsfähigen Kompromisses dem Antrag der Kommissionsmehrheit bzw. dem Beschluss des Ständerates an und verzichten explizit darauf, hier einen Minderheitsantrag einzubringen.

Ich komme zum Schluss: Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, den Anträgen der Mehrheit zu folgen und damit ein deutliches Bekenntnis zum Schweizer Film abzugeben.