Aebischer Matthias · Nationalrat · 2021-09-16
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-16
Wortprotokoll
Herzlichen Dank für diese Frage, Kollege Kutter. Mit dieser Frage sprechen Sie jetzt die Schweizer TV-Stationen an, aber sie betrifft eben auch die grossen ausländischen, europäischen TV-Stationen. Ich spreche da von RTL, SAT1 in Deutschland oder von M6, TF1 in Frankreich mit ihren Werbefenstern. Diese grossen europäischen TV-Veranstalter machen mit ihren Werbefenstern einen Umsatz von über 300 Millionen Franken pro Jahr. Man will ja mit dieser Gesetzesrevision gleich lange Spiesse schaffen, denn die nationalen[NB]Fernsehveranstalter[NB]müssen bereits heute 4 Prozent investieren. Man will jetzt eben, dass auch die ausländischen Fernsehveranstalter 4 Prozent in den Film investieren, das ist ganz wichtig.
Ich habe die Berechnung persönlich für den grössten regionalen TV-Sender, 3 plus, gemacht, dieser zeigt Filme. Alle kleinen TV-Sender, Tele Bärn, Tele 1 oder auch Tele Züri, zeigen gar keine Filme; sie sind nicht betroffen. Aber 3 plus muss mit der ständerätlichen Version jährlich noch 500[NB]000 Franken in den Film investieren. Das heisst, 3 plus ist der einzige Sender in der Schweiz, der mit der ständerätlichen Variante alle vier Jahre für zwei Millionen Franken einen Film produzieren muss, der dann natürlich 3 plus gehört. Mit der von der Kommissionsminderheit beantragten Schwelle von einer Million muss kein einziger Schweizer Sender mehr in den Film investieren. Und - jetzt kommt das "und" - von den ausländischen Stationen mit ihren grossen[NB]Werbefenstern[NB]müssen nur noch vier Stationen sehr wenig investieren, insgesamt sind das dann 1,7 Millionen Franken pro Jahr.
Deshalb finden die Mehrheit der Kommission und ich persönlich auch, dass die ständerätliche Variante ein gangbarer Weg ist. Die Fernsehstationen dürfen also 500[NB]000 Franken in die Werbung investieren.