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Hess Lorenz · Nationalrat · 2021-09-16

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-16

Wortprotokoll

Bei der Motion aus dem Ständerat, der Motion Lombardi, übernommen von Kollege Rieder, geht es um die Wiederherstellung von Transparenz bei den Gesundheitskosten, und zwar um Transparenz in folgendem Sinne: Es geht darum, wieder zu einer früheren Regelung zurückzukehren, bei der die Kantone in die Buchhaltung der Krankenversicherer Einblick haben konnten. Die SGK-N hat diesen Vorstoss behandelt, und sie empfiehlt Ihnen heute mit 11 zu 9 Stimmen die Ablehnung dieser Motion.

Im Vordergrund stehen sicher einmal zwei Überlegungen. Die eine Überlegung der Mehrheit ist die ganz zentrale Frage, ob diese Änderung des Prämienfestlegungsprozesses im Bereich des Zugriffs der Kantone auf Daten tatsächlich eine Kostensenkung zur Folge hätte. Der Mehrheit der Kommission ist nicht ganz klar, warum dieses Einsichtsrecht zwingend zu einer Kostensenkung führen würde, und das ist ja trotz allem eigentlich einer der Hauptpunkte in der Begründung. [PAGE 1655]

Weiter wird in der Begründung Folgendes erwähnt: Mit der Wiedereinführung der alten Regelung hätten die Kantone die Möglichkeit, festzustellen - indem sie in die Buchhaltung der Versicherer Einblick haben -, ob "gewillkürte Reserven angehäuft" würden. Vielleicht könnte man auch "willkürliche Reserven" sagen; es steht jedenfalls so in der Begründung. Hier ist natürlich ein Punkt zu nennen, der auch zur Ablehnung der Motion geführt hat: Die Reserven sind durchaus ein Thema. Dieses Thema haben wir hier drin behandelt, die Thematik ist angekommen. Wir haben die minimalen Solvenzgrenzen gesenkt, damit vermehrt Reserven abgebaut werden. Sie haben sehr wahrscheinlich auch festgestellt, dass bereits seit dieser Einführung vielerorts Reserven abgebaut und zurückbezahlt werden, was auch wichtig ist.

Diese zwei Punkte aus der Begründung der Motion also, die Kostensenkung zum einen und das Vermeiden von gewillkürten Reserven zum andern, scheinen der Mehrheit eher fragwürdig. Anders gesagt: Da scheint uns die Motion nicht ganz zielführend.

Es ist tatsächlich so, dass die Kantone bis 2015 Dokumente bei den Versicherern einsehen konnten. Das waren die Dokumente, welche die Bundesbehörde, also vornehmlich das BAG, dann benutzte, um die Prämientarife zu genehmigen. Um diese Dokumente geht es. 2016 haben wir, also das Parlament insgesamt, dann hier das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz abgeändert. Darin ist nun vorgesehen, und das ist der aktuelle Stand, dass die Kantone vor der Genehmigung der Prämientarife zu den geschätzten Kosten in ihrem Kanton Stellung nehmen können. Sie können also eine Stellungnahme zu den geschätzten Kosten abgeben, und zwar eine Stellungnahme zuhanden des BAG und der Versicherer. Das ist auch richtig so, weil die Kantone sich - nach dem Sinn des Gesetzes - nicht zu den Tarifen äussern sollten. Diese Rolle haben sie hier nicht. Es ist der Bund, und es wird der Bund bleiben, der die Prämientarife genehmigt.

Die Kantone sollen sich aber zu den Kosten äussern können. Die Kosten und die Kostenschätzung in einem Kanton sind sozusagen eines der Kerngeschäfte der Kantone. Das können die Kantone: Sie haben den Überblick und können die Kosten sehr gut einschätzen.

Wenn wir die Motion Lombardi annehmen würden, käme das eigentlich einer Änderung des Prämienfestlegungsprozesses gleich. Das ist nicht anzustreben, denn wenn die Rollenverteilung, wie sie sich jetzt darstellt, geändert wird - dessen muss man sich bewusst sein -, würde eigentlich das Verfahren eher verkompliziert und geschwächt. Das ist nicht im Sinne von allen. Ich glaube, die Mehrheitsmeinung hier drin ist, dass man möglichst tiefe Prämientarife will. Es braucht einen klar definierten Prozess mit klaren Rollen, und somit ist diese Änderung hier nicht zielführend.

Deshalb empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission diese Motion zur Ablehnung.