Hess Lorenz · Nationalrat · 2021-09-16
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-16
Wortprotokoll
Die SGK schlägt vor, dass geprüft wird, wie die heute noch bestehenden Hürden abgebaut oder beseitigt werden können, welche die freie Spitalwahl beeinträchtigen. Es ist unbestritten, dass solche Hürden bestehen. Es muss das Ziel sein, dass wir die seinerzeitige Absicht bei der neuen Spitalfinanzierung auch durchsetzen.
Es geht letztlich darum, mit diesem Postulat aufzuzeigen, was es noch braucht, um die neue Spitalfinanzierung gänzlich umzusetzen. Dabei steht die Tatsache im Vordergrund, dass Spitäler und Kliniken nur auf der Spitalliste des Standortkantons stehen müssen. Zudem geht es darum, dass die Versicherten bei einem Wahleingriff Zugang zu allen Listenspitälern haben und sowohl vom Wohnsitzkanton wie auch von der Krankenversicherung den Beitrag zugut haben, den sie bei einer adäquaten Behandlung auch im Wohnsitzkanton haben würden, wo sie diese Kosten auch verursachen würden. Diese zwei Punkte stehen im Vordergrund.
Der Bundesrat nimmt in seiner Stellungnahme eigentlich nicht Abstand von dieser Idee und bestätigt, dass Handlungsbedarf besteht. Er schlägt aber vor, dass die Umsetzung der Motion 18.3388 der SGK-N, "Faire Referenztarife für eine schweizweit freie Spitalwahl", abgewartet wird; grundsätzlich stehe aber der Prüfung dieser Fragen nichts entgegen.
Die Kommission hat das auch zur Kenntnis genommen und ist trotzdem der Meinung, dass es hier nicht gut wäre, die Umsetzung dieser Motion abzuwarten. Im Gegenteil, dieses Postulat solle unterstützend oder flankierend dazu - das hebt sich ja nicht auf - angenommen werden. Der Bundesrat solle aufzeigen, wo und wie diese Hürden in der freien Spitalwahl wirklich abgebaut werden könnten.
In diesem Sinne bittet Sie die Kommission, dieses Kommissionspostulat anzunehmen.