Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2002-12-11
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Ich finde es ganz erstaunlich, wie hier die Ärztelobby wieder Desinformation betreibt, wenn ich die Voten von Herrn Ruey und Herrn Bortoluzzi anhöre. Diese Hotellerieversicherung ist keine obligatorische Leistung, Herr Bortoluzzi! Sie soll die Konsumenten, die Spitalpatienten lediglich in die Lage versetzen, ein Einzelzimmer zu erhalten, ohne den Ärzten für freie Wahl und Zusatzleistungen zusätzliches Geld nachzuwerfen. Es ist eine normale Versicherung, die auch Drittklasspatienten offen stehen soll. Sie ist freiwillig und funktioniert nach dem Äquivalenzprinzip. Das heisst, dass die Kosten der Spitäler für Einzelzimmer auch den Patienten verrechnet werden dürfen, die diese Leistung nachfragen. Es geht gerade darum, dass man jenen Patienten, die ein Einzelzimmer wollen, dies offen halten will, ohne dass der ganze Krimskrams der zweiten und der ersten Klasse bezahlt werden muss. In diesem Sinne nützt es auch den Spitälern, wenn Mittel für die Finanzierung von Einzelzimmern bereitgestellt werden, für jene Personen, die dies beanspruchen.
Uns ist durchaus bewusst, dass heute noch nicht alle Spitäler über die nötige Infrastruktur verfügen. Aber es sollen ja eine grosse Anzahl Spitalbetten gestrichen werden; es gibt Umbauten und Neubauten, und in diesem Rahmen kann man dieses Angebot bereitstellen. Es ist auch nicht so, Herr Ruey, dass man eine Hotellerieversicherung kurz vor dem Spitaleintritt abschliessen können soll. Es ist Sache der Verordnung, dass man die Kostendeckung bei dieser Versicherung herbeiführt, und es ist auch nicht so, Herr Bortoluzzi, dass die Kosten der Einzelzimmer in Zukunft von allen Patienten im obligatorischen Bereich getragen werden müssen. Es ist konsumentenrechtlich ein Fortschritt, dass wir in der Grundversicherung eine Variante mit Hotellerieversicherung für Einzelzimmer erhalten. Wenn Sie in die Ferien fahren, können Sie bei jedem Reisebüro verlangen, dass Sie ein Einzelzimmer erhalten. Ein Spitalaufenthalt ist ja für viele Menschen ein existenziell schwieriger Moment, wo man doch mindestens den Komfort erhalten sollte, den man bei einem normalen Ferienaufenthalt im In- oder Ausland auch erhält.
Deshalb bitte ich Sie, diesem vernünftigen Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Es bringt den Spitälern genau jene Geldmittel, die nötig sind, um dieses Angebot schliesslich bereitzustellen, damit auch in der Grundversicherung die Möglichkeit besteht, bei einem Spitalaufenthalt die Intimsphäre zu wahren. Ich meine, das gehört in den Bereich der existenziellen Menschenrechte, dass man in einer schwierigen Lage von diesem Recht Gebrauch machen kann: wenn man operiert wird, wenn man krank ist und sich gesundheitlich angeschlagen fühlt.