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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2002-12-11

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-11

Wortprotokoll

Die Aufnahme der Hotellerieversicherung ins Gesetz ist systemfremd; der Sprecher der Minderheit hat darauf hingewiesen. Heute ist sie Teil der Zusatzversicherung, und dort sollte sie auch bleiben. Das Problem liegt darin, dass eine freiwillige, versicherbare Zusatzleistung, welche von den Versicherern angeboten werden muss, letztlich zu einem Teil des Obligatoriums wird.

Bei einer reinen Finanzleistung, wie sie die Taggeldversicherung darstellt - das ist ja auch ein freiwilliger Teil des KVG, welcher heute schon funktioniert -, liegt die Sache etwas anders, weil damit keine Verbindung zu der vom Leistungserbringer erbrachten Pflegeleistung besteht. Hier besteht ein Unterschied; man kann das nicht auf die gleiche Ebene stellen, denn eine solche Taggeldversicherung kann unabhängig vom übrigen Teil erbracht werden.

Die Hotellerieversicherung hingegen ist direkt mit den Leistungen in einer stationären Einrichtung verbunden. Das heisst, alle Pflegeeinrichtungen - die Spitäler, meines Erachtens auch Rehabilitationsstationen - müssten das Hotellerieangebot zwingend erbringen, weil es eine ergänzende Leistung zur obligatorischen Versicherung aufgrund des Gesetzes ist. Letztlich ist das eine Ausdehnung des Obligatoriums, welche mit der Zeit finanzielle Auswirkungen haben wird. Wir streben ja eine monistische Finanzierung der stationären Einrichtungen an. Dort wird es als Investition direkte Auswirkungen auf die Prämienlast haben. Ich möchte Sie bitten, das zu bedenken und darum auf eine Aufnahme zu verzichten, weil es letztlich eine Ausdehnung der Grundversicherung darstellt - auch mit Auswirkungen auf die Prämienlast der Bürgerinnen und Bürger.

Bei aller guten Absicht, die dahinter steckt, sollte man der Minderheit folgen und auf die Aufnahme dieser Hotellerieversicherung auch in freiwilliger Form in der sozialen Krankenversicherung verzichten. Viel eher sollte man die Kantone als Betreiber und Verantwortliche der öffentlichen Spitäler dazu auffordern, Angebote, die dem Anliegen der Hotellerie entgegenkommen - das ist ja an sich unbestritten -, in den Spitälern aufzunehmen, flexibel zu gestalten und auch so zu agieren.

In diesem Sinne bitte ich Sie namens der SVP-Fraktion, der Minderheit Gutzwiller zuzustimmen.