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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2021-09-20

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-20

Wortprotokoll

Ich begründe gern meine Minderheit betreffend das Geschäft 19.443. Was war dazumal die Grundidee, als wir die parlamentarische Initiative Girod bearbeiteten? Wir wollten ein schlankes Gesetz vorbereiten, um eine Übergangslösung für alle anstehenden Probleme zu haben, die wir noch nicht gelöst haben, weil der Mantelerlass noch nicht auf dem Tisch liegt. Wir wollten aber auch keine Vorentscheide treffen, sodass wir in der Diskussion um den Mantelerlass nicht irgendwo eingeschränkt sind. Das ist eigentlich die Idee, die wir bei der Ausarbeitung der parlamentarischen Initiative Girod hatten.

Leider ist der Ständerat auf diese Idee nicht wirklich eingetreten. Er hat einige Änderungen vorgenommen und die Vorlage ergänzt. Dies geschah auch bezüglich Artikel 25a, welchen genau meine Minderheit betrifft. Dort hat der Ständerat zwei Änderungen vorgenommen. Eine Änderung betrifft vor allem die Grösse der Anlage. 150 Kilowatt, wie vom Ständerat beschlossen, entsprechen ungefähr 1000 Quadratmetern Fläche, die zur Verfügung stehen müssten. Die zweite Änderung ist, dass er das Bieterverfahren einschränken möchte, nämlich so weit, dass es nur möglich ist, auf Anlagen ohne Eigenverbrauch eine Auktion durchzuführen.

Die Minderheit erachtet das als nicht optimal, weil damit dem Bundesrat entsprechende Flexibilität genommen wird. Auch die Argumentation der Mehrheit der Kommission hinkt: Man argumentiert mit der Tatsache bzw. der Meinung, dass damit eventuell Auktionen behindert werden oder Verzögerungen entstehen könnten. Nur, Ihre Kommission hat dies im Entwurf berücksichtigt und erstens aufgeführt, dass Auktionen nach dem Kriterium "mit Eigenverbrauch" oder dem Kriterium "ohne Eigenverbrauch" getrennt sein müssen, das heisst auch mit eigenem Design und eigenem Bieterverfahren. Zweitens und ebenfalls sehr wichtig ist, dass eine Kann-Formulierung im Entwurf gewählt wurde. So bleibt es dem Bundesrat überlassen, ob er überhaupt ein solches Bieterverfahren durchführen möchte oder nicht, dies in Anbetracht, dass dieses Gesetz eine Übergangslösung ist und durch den Mantelerlass entsprechend abgelöst werden wird.

Wir wollten aber damit erreichen, dass bereits jetzt Erfahrungen in diesem Bieterverfahren gesammelt werden können. Das Bundesamt für Energie hat dazumal im Jahr 2019 auch einen Bericht erstellen lassen und verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie so ein Bieterverfahren aussehen könnte. Wir möchten genau das aufrechterhalten, indem wir zulassen, dass Auktionen sowohl bei Anlagen mit Eigenverbrauch wie auch bei Anlagen ohne Eigenverbrauch möglich sind.

Daher bitte ich Sie: Geben Sie dem Bundesrat diese Flexibilität; geben Sie auch dem Bundesamt die Möglichkeit, solche Versuche durchzuführen; stimmen Sie meinem Minderheitsantrag zu.