Z'graggen Heidi · Ständerat · 2021-09-20
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-20
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten" und der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Änderung des Transplantationsgesetzes fordern uns als Ständerat zu einer besonders sorgsamen Auseinandersetzung mit dem Thema der Organspende heraus und mit der Frage, was wir dem Volk allenfalls als Gegenvorschlag vorlegen.
Wir haben auf der einen Seite die Grundrechte des Menschen zu beachten, wie sie in der Bundesverfassung verankert sind, etwa die Menschenwürde in Artikel 7. Dieses Grundrecht beinhaltet auch den respektvollen Umgang mit dem toten menschlichen Körper. Artikel 10 der Bundesverfassung betrifft die persönliche Freiheit und die körperliche Integrität, was auch das Recht beinhaltet, über den Eingriff am Körper zu bestimmen. Vor Eintritt des Todes werden ja unter Umständen vorbereitende Massnahmen für eine mögliche Organentnahme getroffen. Artikel 13 der Bundesverfassung betrifft den Schutz der Privatsphäre, den Schutz der eigenen Identität, der eben über den Tod hinausreicht.
Auf der anderen Seite haben Volk und Stände 1999 über eine Verfassungsbestimmung mit grossem Mehr den Willen bekundet, über die Transplantationsmedizin zu verfügen, und den Bund beauftragt, die Rechtsetzung dazu zu erlassen und damit ein Problem der öffentlichen Gesundheit gemeinsam anzugehen. Damit wurde der Wille des Schweizervolkes bekundet, dass den Menschen, die auf Organe warten, die Transplantation ermöglicht werden kann.
Die heutige Lösung, wir haben es gehört, geht vom Grundsatz aus, dass nur jener, welcher der Organentnahme zustimmt, ein Spender ist. Das ist die Zustimmungslösung. Mit [PAGE 872] den Vorlagen, die wir jetzt diskutieren, nehmen wir einen grundlegenden Paradigmenwechsel vor. Wer nicht ausdrücklich Nein sagt und das bekundet oder dokumentiert, ist ein Spender. Das ist die Widerspruchslösung.
Die Organspende betrifft aber neben diesen rechtlichen insbesondere auch ethische und religiöse Grundhaltungen der Menschen. Diese sind sehr individuell und sehr persönlich. Je nachdem, von welchem Standpunkt aus ich argumentiere, einerseits vom Bedürfnis nach einem lebensrettenden Organ oder andererseits eben von der Selbstbestimmung über den Körper, ist die eine oder die andere Haltung - die Zustimmungs- oder die Widerspruchslösung - stärker im Fokus. Bringen wir jetzt diese beiden Ansprüche in Übereinstimmung?
Wir wissen es, die Organspende ist für viele Menschen die einzige Chance auf Lebensrettung oder Linderung einer ernsthaften Krankheit. Betroffene Kranke und Leidende müssen heute in der Schweiz lange auf ein Organ warten und spezifische, aufwendige Versorgungsleistungen in Anspruch nehmen. Das ist natürlich eine grosse, schwere Belastung für Betroffene und ihre Familien. Dieser Mangel an Organen ist selbstverständlich ein Problem und eine grosse Herausforderung in der Transplantationsmedizin.
Grundsätzlich sind ja die Menschen in der Schweiz gegenüber der Transplantationsmedizin positiv eingestellt. Aber, und da bleibt ein grosses Fragezeichen, wir haben eine geringe Bereitschaft zur Spende. Wir haben in der Schweiz im konkreten Fall auch eine hohe Ablehnungsrate bei den Angehörigen, also wenn eine Spende anstehen könnte. In Belgien lehnen 24,5 Prozent der Angehörigen eine Spende ab, in Italien 28,7 Prozent, in Spanien 13 Prozent, in Grossbritannien 35 Prozent. In der Schweiz lehnen 56 Prozent der Angehörigen am Sterbebett des Patienten eine Organentnahme ab, obwohl hier in der Öffentlichkeit oder bei Umfragen, wie wir gehört haben, grundsätzlich Zustimmung zur Organspende vorhanden wäre. Warum dieses Paradox? Hat es damit zu tun, dass am Ende des Lebens oder zwischen Leben und Tod bei den Menschen viel Angst, viele offene Fragen und viel Unsicherheit vorhanden sind?
Die Organspende ist ein freier Akt aus Solidarität, ein Akt der Nächstenliebe, des Altruismus, den der Betroffene zu Lebzeiten bewusst fällt; sie ist ein Geschenk, mit dem Krankheit und Not anderer Menschen gelindert werden können. Sowohl die Initiative wie auch die erweiterte Widerspruchslösung des Bundesrates, bei welcher der erklärte Wille, ein Nein, zuerst zu dokumentieren ist und welche die Vermutung voraussetzt, dass jeder ein Organspender ist, gehen in eine falsche Richtung.
Es führt zum einen, wie Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, nicht zwingend zu einer höheren Spendebereitschaft. Dieser Vorschlag ist ein quasiautomatischer Zugriff des Staates auf den Körper des Menschen. Ich habe hier grosse rechtliche und ethische Bedenken. Diese Lösung geht weg vom Akt der Solidarität, hin zu einem Akt des Zwangs. Der Staat greift damit ganz tief in den Kernbereich der menschlichen Würde und Existenz ein. Die Organspende muss ein freier Akt des Betroffenen bleiben und mit Zustimmung erfolgen, und zwar aufgrund ausreichender Information. "Der Körper" - und das ist jetzt nicht meine Formulierung, obwohl ich sie teile, sondern jene von Kardinal Marx - "ist nicht ein Ersatzteillager, sondern hat seine eigene Würde."
Die Widerspruchslösung unterstützt zum andern nicht die Wahrung des Willens der verstorbenen Person. Im Gegenteil, die Widerspruchslösung bietet im Gegensatz zur Zustimmungslösung einen geringeren Schutz der Persönlichkeitsrechte. Die Organentnahme betrifft ja nicht nur den toten Körper, wir haben es gehört: Die vorbereitenden intensivmedizinischen Massnahmen zur Spende beeinflussen den Sterbeprozess des Menschen, sie beeinflussen das Abschiednehmen der Angehörigen, und damit greifen sie in das Totenfürsorgerecht ein.
Die erweiterte Widerspruchslösung, wie sie uns jetzt vom Bundesrat vorgeschlagen wird, legt im Übrigen die grosse, schwere Last der letzten Entscheidung auf die Schultern der ohnehin schwer geprüften, entsetzten Angehörigen, die am Sterbebett eines geliebten Menschen stehen müssen. Hier kommen individuelle Befürchtungen rund um den Tod und die Feststellung des Todes zum Tragen. Statt sich in Würde verabschieden und das Unvermeidliche annehmen zu können, werden sie, wenn kein Widerspruch da ist, mit der schwierigen Frage konfrontiert, ob sie vermuten, dass der von ihnen geliebte Mensch seine Organe spenden würde, und dies gestützt auf ein Bundesgesetz, bei dem wir annehmen, dass jeder eben ein Spender sein muss.
Sie können, so wird es heissen, natürlich als nächste Angehörige noch widersprechen, müssen aber den mutmasslichen Willen der sterbenden Person akzeptieren und beachten. Ich meine, dass wir diese grosse Belastung den Angehörigen, den Familien nicht zumuten können. Das ist mir zu viel. Der Mensch hat ein Recht auf Achtung des Totenfriedens und der Menschenwürde, der Unversehrtheit und des Ansehens.
Gibt es einen anderen Weg? Selbstverständlich akzeptiere und sehe ich die grosse Not der Menschen, die ein Organ brauchen. Aber ich bedaure ausserordentlich, dass der Bundesrat den dritten Weg - den Vorschlag der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin, die er selber gewählt hat, und auch der Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz - nicht aufgenommen hat, nämlich denjenigen der Erklärungsregelung. Bei der sogenannten Erklärungsregelung wird jede und jeder regelmässig nach der eigenen Meinung gefragt. Selbstverständlich ist es mit den elektronischen Hilfsmitteln heute möglich, dass jeder Mensch immer wieder erklären kann, ob er Organspender ist oder nicht, ob er sich nicht äussern will oder ob er diesen Entscheid halt an eine Person seines Vertrauens delegieren möchte.
Ja, diese Erklärungsregelung zwingt uns, uns mit der eigenen Endlichkeit auseinanderzusetzen. Sie tangiert also auch das Recht, sich nicht mit diesem Anliegen zu befassen. Aber sie entspricht einem legitimen öffentlichen Interesse und kann daher als verhältnismässig angesehen werden.
Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, weder der Initiative noch dem Gegenvorschlag des Bundesrates zuzustimmen, sondern der entsprechenden Minderheit zu folgen.