Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2021-09-20
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-20
Wortprotokoll
Wir haben diese parlamentarische Initiative seinerzeit auf den Weg geschickt, um die unbestrittenen Teile des Energiegesetzes quasi als Status quo oder möglichst nahe am Status quo so lange vorzuschreiben, bis wir die Revision des Gesetzes mit dem[NB]Mantelerlass aus Energiegesetz und Stromversorgungsgesetz beraten. Die Prämisse der parlamentarischen Initiative war also eigentlich klar: Wir schrauben nur an jenen Teilen der Energiepolitik, die mit einem Ablaufdatum versehen sind und bei denen deshalb Regelungsbedarf besteht.
Nun gibt es verschiedene Gründe, weshalb man doch noch die eine oder andere Begehrlichkeit in diese Übergangsgesetzgebung hineinpacken kann, es sind entweder inhaltliche oder taktische Begehrlichkeiten. Über die inhaltlichen diskutieren wir gerne, das hat der Ständerat offensichtlich bereits getan, und zwar in grosser Minne, mit häufig einstimmigen Beschlüssen. Man sieht daran auch schon, wie gross unsere Chancen sind, dass wir als Rat hier noch im einen oder anderen Punkt durchdringen; sie sind nicht allzu hoch.
Vor den taktischen Gründen möchte ich hier noch einmal warnen. Man kann diese parlamentarische Initiative selbstverständlich benützen, um die eigenen Schäfchen schon vor dem Mantelerlass ins Trockene zu bringen. Man kann sie sogar dazu benützen, den Mantelerlass ganz obsolet zu machen und somit unliebsame Fragen, z. B. zur Marktöffnung, zu umgehen. Fit für die Stromzukunft wird das die Schweiz nicht machen. Wir brauchen auf alle Fälle zusätzliche Lösungen für die Versorgungssicherheit, für die Winterstromlücke, für die Integration in Strom-Europa usw. Wir können das nicht alles mit dieser parlamentarischen Initiative Girod erschlagen.
In diesem Sinne sollte man heute eigentlich auch abstimmen, im Bewusstsein, dass dann noch mehr kommen muss. Die Mitte-Fraktion wird auch so abstimmen.
Wir stimmen bei Artikel 25a, bei der Ausgestaltung der Auktionen, mit der Mehrheit und somit mit dem Ständerat, weil dies die schlankste Variante mit der grössten Planungssicherheit ist.
Wir stimmen bei Artikel 26 Absatz 1bis mit der Mehrheit und somit gegen die Verknüpfung mit Sanierungsfragen bezüglich Gewässerschutz und Förderbeitrag - wohlgemerkt nicht gegen den Gewässerschutz, sondern gegen diese Verknüpfung.
Wir stimmen bei Artikel 29a mit der Mehrheit, weil die Frage des Winterstroms eben wirklich im Mantelerlass dann noch à fond diskutiert werden muss.
Wir stimmen bei Artikel 49 mit der Minderheit Bulliard, um die Frage der Wasserzinsen, welche das Stichdatum 2024 hat, zu regeln. Das ist eine Rechts- und Investitionsunsicherheit, die sehr bald auftauchen wird. Deshalb sind wir hier für diese [PAGE 1717] Lösung, was nicht heisst, dass man sich bei allfälligen Diskussionen zum Mantelerlass dieser Frage dann verschliessen würde.
Bei der Sandbox, also bei Artikel 23a StromVG, sind wir gespalten. Der neu eingeführte Artikel - es ist ein neu eingeführter Artikel - für die Pilotprojekte hat in der Übergangsgesetzgebung in der Logik, wie ich es gesagt habe, eigentlich nichts zu suchen und macht sie sicher auch nicht mehrheitsfähiger. Der Ständerat war hier aber sehr deutlich und dürfte sich auch durchsetzen. Es ist ja auch ein durchaus sinnvoller Artikel, der hier aber eigentlich nichts zu suchen hat.
Unter dem Strich rät Ihnen die Mitte-Fraktion also zu einem Abstimmungsverhalten, welches die Vorlage so weit verschlankt, dass sie in dieser Session noch verabschiedet werden kann - das ist zwingend, das ist wichtig. Trotzdem sollte die Vorlage noch so viel Gehalt haben, dass sie eben als Übergangsgesetzgebung ihren Zweck erfüllen kann.