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Germann Hannes · Ständerat · 2021-09-20

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-20

Wortprotokoll

Ich kann am Votum der Vorrednerin anschliessen, versuche aber, es kürzer zu machen. Ich halte es sehr mit den Vorschlägen der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin. Natürlich ist dabei nicht alles - so, wie es da steht - praktikabel. Ich glaube nicht, dass es sehr tauglich ist, wenn man überall darauf angesprochen wird, eine Patientenverfügung zu unterschreiben respektive zu bekunden, dass man zur Organentnahme bereit ist. Ich glaube aber schon, dass wir noch einiges mehr machen können, etwa über den Hausarzt. Er weiss dann schon, nachdem er ein- oder zweimal gefragt hat, ob seine Patientin oder sein Patient allenfalls dafür zu haben wäre oder eher nicht. Wenn ich aber mein Auto in den Service bringen muss, möchte ich nicht auf dieses Thema angesprochen werden.

Ein Mensch ist keine Maschine. So gesehen, finde ich, dass die Würde des Menschen nicht nur für das Leben gilt. Vielmehr gilt die Würde des Menschen auch in den Tod hinein. Insofern ist es für mich nicht akzeptabel, dass man über den möglichen Willen eines Sterbenden hinweg entscheidet, ob seine Organe entnommen werden oder nicht. Man sollte also, wenn immer möglich, bei den Leuten früher zu einer Erklärungsregelung kommen. Gerade in der jetzigen Zeit erstellen immer mehr Menschen aus anderen Gründen Patientenverfügungen. Das wäre eine gute Gelegenheit, auch solche Dinge ein für alle Mal zu regeln. Ich glaube schon, dass wir mit seriöser Aufklärungsarbeit viel erreichen können.

Hingegen bin ich überzeugt, dass wir mit Druck auf die Menschen möglicherweise das Gegenteil erreichen. Die ganze Covid-Geschichte lässt hier grüssen, auch wenn diese Fragen nicht miteinander vergleichbar sind. Druck in eine Richtung löst aber eben allzu oft auch Gegendruck aus. Hier meine ich, dass es besser wäre, mit positiven Beispielen an die Öffentlichkeit zu gelangen und das Leben von Leuten zu zeigen, die auf Spenderorgane angewiesen waren und jetzt die [PAGE 873] Möglichkeit haben weiterzuleben. Ich glaube, solche positiven Beispiele könnten bei vielen Menschen ein Umdenken bewirken, sodass sie sich eben mit einer allfälligen Organentnahme einverstanden erklären. Ich glaube, über den Weg der Patientenverfügung ist hier noch einiges Potenzial zu erschliessen.

In diesem Sinne möchte ich Sie ermuntern, dem Antrag der Minderheit Dittli zu folgen. Ich gehöre auch zu dieser Minderheit.