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Dittli Josef · Ständerat · 2021-09-20

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-20

Wortprotokoll

Wir haben noch drei Differenzen in drei Bereichen. Die wichtigste Differenz gegenüber dem Nationalrat ist jene betreffend das Mentholverbot in den Artikeln 6 und 7. Wir haben eine zweite Differenz im Bereich der Ausnahmen bei den Werbeverboten und eine dritte Differenz im Bereich des Passivrauchens.

Ich komme nun zur ersten Differenz; das betrifft die Artikel 6 und 7. Dort hat der Nationalrat - die beiden Bestimmungen gehören übrigens zusammen, es ist also ein Konzept - mit dem neuen Artikel 6 Absatz 1bis, so wie er formuliert ist, faktisch ein Mentholverbot für Zigaretten hineingebracht. Wir haben in der Kommission lange diskutiert, ob wir hier jetzt dem Nationalrat folgen wollen oder wie bis anhin der Auffassung sind, dass wir kein Mentholverbot für Zigaretten und damit auch keine zusätzliche Ausnahme in der Liste haben wollen, dass die Liste in Artikel 7 also abschliessend sein soll.

Die Mehrheit ist dann zur Überzeugung gelangt, dass sie kein Mentholverbot für Zigaretten haben will, mit anderen Worten, dass sie Absatz 1bis streichen und damit an der bisherigen Fassung des Ständerates festhalten will. Die Begründung liegt darin, dass Menthol ja nicht direkt süchtig macht; es ist das Nikotin, das entsprechend süchtig macht. Die wirtschaftliche Überlegung der Tabakindustrie in der Schweiz, dass jene, die für das Ausland produzieren, dann plötzlich einen grossen Teil der Mentholzigaretten nicht mehr produzieren dürften, spielte auch noch ein bisschen hinein. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen entschieden, Artikel 6 Absatz 1bis zu streichen und bei Artikel 7 ebenfalls am Beschluss des Ständerates festzuhalten, den Anhang 1 also als abschliessend und verbindlich zu erklären und dem Bundesrat nicht noch zusätzliche Kompetenzen zu geben.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

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