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Stöckli Hans · Ständerat · 2021-09-20

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-20

Wortprotokoll

Wie der Sprecher der Kommission ausgeführt hat, sind nur noch wenige Differenzen vorhanden. Die Kommission beantragt Ihnen, die Differenzen - mit dieser Ausnahme hier - zu beseitigen und so das Gesetz in beiden Räten zur Abstimmungsreife zu bringen. Ich beantrage Ihnen, auch hier dafür zu sorgen, dass die Differenz mit dem Nationalrat ausgeräumt wird. Wie ausgeführt, geht es hier um die Frage, ob Menthol verboten werden sollte oder nicht, und um die Frage, ob wir heute mit einem Anhang die Schadstoffe definieren oder ob die Kompetenz dem Bundesrat übertragen werden sollte.

Ich bin klar der Meinung, dass der Nationalrat mit seinem Entscheid auf der richtigen Seite liegt; einerseits, was die Kompetenzfrage anbelangt, und andererseits auch, was das Menthol anbelangt. Es ist richtig, dass die hauptschädigende Wirkung nicht durch das Menthol, sondern durch andere Schadstoffe, insbesondere Nikotin, herbeigeführt wird. Aber - und das ist wichtig - Menthol hilft, die schädlichen Wirkungen des Rauchens zu überdecken. Menthol maskiert die entsprechenden negativen Wirkungen im System, in den Mundschleimhäuten und in den Atemwegen, und erleichtert die Inhalation des Tabakrauchs erheblich. Die Gefahr besteht darin, dass die Wirkungen des Rauchens nicht wahrgenommen oder dass sie verdrängt werden. Zudem verursacht Menthol verschiedene andere gesundheitliche Schädigungen und verzögert dadurch sehr schnell die Wahrnehmung von Lungenerkrankungen. Gleichzeitig wird durch Menthol der Abbau von Nikotin gehemmt. Dies kann zu verstärkten Nikotinwirkungen führen.

Unsere Nachbarländer haben das schon lange erkannt und haben entsprechende Vorschriften erlassen. Die Lösung, die wir hier haben, ist die mildeste, die im Umkreis unseres Landes vorgesehen ist. Wenn man dieses Verbot jetzt nicht vornehmen will, dann erweisen wir unserer Gesundheit einen Bärendienst.

Ich stelle dementsprechend im Namen der Minderheit den Antrag, bei diesen Artikeln dem Nationalrat zu folgen.