Michel Matthias · Ständerat · 2021-09-20
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-20
Wortprotokoll
Wer beim Filmgesetz einen Fotofinish erwartet hat, wird etwas enttäuscht. Anders als bei dramatischen Filmen steigt die Dramatik jetzt gegen Schluss nicht an. Es ist eher das Gegenteil der Fall. Sie mögen sich erinnern: Als das Filmgesetz durch den Bundesrat vorgestellt wurde, gab es ein grosses mediales Getöse. Es war von einer "taxe Netflix" usw. die Rede.
Unsere Kommission hat sich zusammen mit dem Ständerat die nötige Zeit genommen. Wir haben das Drehbuch angepasst, die Debatte versachlicht und beruhigt. Insbesondere haben wir mehr Optionen geschaffen für die Erfüllung der Investitionspflicht, von der mit dem neuen Gesetz mehr Player auf dem Markt betroffen sind. Damit haben wir auch die Schweizer TV-Anbieter vor unbotmässigen Belastungen geschützt. Unser Drehbuch hat dann auch im Nationalrat breite Zustimmung erfahren. Die Differenzen beschränken sich jetzt wirklich nur noch auf einige wenige Wörter; man könnte sagen: auf den Abspann. Es geht also nicht mehr um materielle Differenzen. Ich erkläre diese nur ganz kurz. Es wird wohl auch keine Abstimmung mehr geben.
In Artikel 24c Absatz 1 haben der Ständerat und die Kommission auf den Filmbegriff und zusätzlich auf das Prinzip der Unabhängigkeit in Artikel 2 des Gesetzes verwiesen. In Artikel 2 des Gesetzes gibt es zwar einen Filmbegriff. Es ist aber nicht von der Unabhängigkeit die Rede. Der Verweis ist deshalb überflüssig. Wir schliessen uns hier dem Nationalrat an: "Der Filmbegriff richtet sich nach Artikel 2 dieses Gesetzes." Das genügt.
Die zweite Differenz ist sprachlicher Art und betrifft Artikel 24c Absatz 2 Litera d. Der Nationalrat hat dort konsequent den Begriff von "Filmen schweizerischer Herkunft" verwendet. Das ist richtig. Wir schliessen uns dem an. Zuhanden der Redaktionskommission möchte ich noch sagen, dass man in der deutschen Fassung noch ein Wort einfügen muss. Ich [PAGE 878] lese den Anfang von Litera d in der Fassung des Nationalrates vor: "die Bewerbung von Filmen schweizerischer Herkunft sowie sonstige Aufwendungen für die Vermittlung von schweizerischer Herkunft". Es müsste heissen: "die Bewerbung von Filmen schweizerischer Herkunft sowie sonstige Aufwendungen für die Vermittlung von Filmen schweizerischer Herkunft". Es ist aber eine redaktionelle Angelegenheit. In diesem Fall ist die französische Fassung richtig, und ich würde mich an die französische Fassung anlehnen. Es ist wirklich eine rein redaktionelle Angelegenheit. Das Wort "Filmen" müsste noch eingefügt werden.
Nach diesem kleinen Hinweis bitte ich Sie, sich der Fassung des Nationalrates anzuschliessen.