Pult Jon · Nationalrat · 2021-09-20
Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-20
Wortprotokoll
Mit dieser Vorlage sollen die rechtlichen Bedingungen für die Errichtung und den Betrieb von unterirdischen Gütertransportanlagen geschaffen werden; Sie haben es gehört. Das Gesetz ist bewusst und, wie ich meine, zu Recht unternehmensneutral formuliert. Jede Unternehmung, die unterirdischen Gütertransport realisieren will, kann von den Vorteilen dieses Gesetzes profitieren. Und doch ist, glaube ich, allen klar, dass es real um eine Grundvoraussetzung geht, damit die Gesellschaft CST ihr höchst ambitioniertes - ich würde sogar sagen: futuristisches - Projekt weiterentwickeln kann.
Diese weltweit einzigartige riesige unterirdische Infrastruktur würde nach Aussagen der Promotorinnen und Promotoren im Endausbau mehr kosten als die ganze Neat. Ausgehend vom ersten Streckenabschnitt zwischen Härkingen und Zürich würde das Netz am Schluss von Genf bis St. Gallen, von Basel bis Luzern reichen und dabei die Mehrheit der grösseren Schweizer Städte verbinden.
Der Gütertransport im Schweizer Mittelland würde revolutioniert: Zum einen soll das prognostizierte Güterverkehrswachstum zu grossen Teilen unter die Erde gebracht werden, zum andern sollen die Bedürfnisse der künftigen Kundschaft nach zeitgerechter und kleinteiliger Lieferung gedeckt werden. Statt Lastwageneinheiten, Containern oder Wagenladungen sollen künftig Stückgüter in Palettengrösse unterirdisch und automatisiert von A nach B transportiert sowie mit einer möglichst smarten Citylogistik in den Innenstädten zu den Endempfängern gebracht werden. Dies alles soll möglichst effizient, ressourcenschonend sowie umwelt- und gesellschaftsverträglich sein. So lautet zumindest das grosse Nachhaltigkeitsversprechen der Promotorinnen und Promotoren. Die Zukunft wird zeigen, wie glaubwürdig es ist; wir hoffen, dass es das ist.
Die Finanzierung - Sie haben es gehört - soll zu hundert Prozent privat erfolgen. Ob sich das je rechnen wird, ist ebenso eine offene Frage. Die Promotorinnen und Promotoren gehen davon aus, dass die Rentabilität dank der engen Kombination aus Stückguttransport in der Fläche und Effizienz der Citylogistik gegeben ist. Viele Fachleute zweifeln das an, andere sind begeistert; die Zukunft wird es zeigen.
Die SP-Fraktion wagt hier keine Prognose; das müssen wir auch nicht tun. Das Gute am vorliegenden Gesetz ist eben genau das, dass wir nicht darüber entscheiden müssen, ob das Geschäftsmodell von CST überzeugt. Wir entscheiden nur darüber, ob wir den Initiantinnen und Initianten die Chance geben wollen, ihre Planung voranzutreiben. Als SP-Fraktion wollen wir das tun, weil wir mutigen Pioniergeist fördern und echte Innovation ermöglichen wollen. Darum unterstützen wir das Gesetz und damit das im Gesetz vorgesehene schweizweit einheitliche Plangenehmigungsverfahren nach Bundesrecht. Schliesslich ist diese Infrastruktur per definitionem kantonsübergreifend. Wir unterstützen es auch, dass unterirdische Gütertransportanlagen als eigenständiger Teil in den Sachplan Verkehr des Bundes aufgenommen werden. So ermöglichen wir einen flüssigen Prozess zur Planung und Genehmigung der ersten Teilstrecke und allenfalls, sofern es ein Erfolg wird, auch der anderen Strecken.
Frau Bundesrätin, Sie haben die vorliegende Vorlage in der Kommission treffend als "Ermöglichungsgesetz" bezeichnet, andere Rednerinnen haben das heute auch schon gesagt. Als SP-Fraktion sagen wir Ja zu dieser Ermöglichung und plädieren selbstredend für Eintreten. Unsere Zustimmung hängt aber von ein paar Bedingungen ab, die ich noch kurz aufzählen will:
1.[NB]Die Unternehmung muss mehrheitlich in Schweizer Hand bleiben, da sie eine systemrelevante Infrastruktur unseres Landes erstellen und betreiben will. Darum darf es aus Sicht des Landesinteresses keine Dominanz ausländischer Konzerne geben. Artikel 3 dieses Gesetzentwurfes gibt hierfür eine gute Garantie.
2.[NB]Der Zugang zur Infrastruktur und der Preis für deren Benützung müssen für alle diskriminierungsfrei sein. Dieses Fairnessgebot ist das Minimum für eine Unternehmung, die von grossen staatlichen Privilegien wie dem einheitlichen Plangenehmigungsverfahren und dem Enteignungsrecht profitiert. Artikel 5, wie ihn unsere Kommission vorschlägt, regelt diese Diskriminierungsfreiheit sachgerecht.
3.[NB]Der unterirdische Gütertransport soll nur dann vom Enteignungsrecht profitieren können, wenn die Interessen des Bundes und von bundesnahen Unternehmungen nicht wesentlich tangiert werden. Es darf z. B. nicht sein, dass die Post oder die SBB geschwächt werden, weil ein Privater sie enteignen kann. Gerade im Hinblick auf interessante Flächen für die Citylogistik in unseren Innenstädten ist ein solcher Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen. Darum ist eine Sicherung und entsprechend die Ergänzung unserer Kommission in Artikel 6 Absatz 2 auch wichtig.
4.[NB]Die Umweltbilanz des unterirdischen Gütertransports muss positiv sein. CST will das, es wird versprochen. Der Bundesrat will das auch, darum steht im Zweckartikel, in Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzentwurfes, auch explizit, dieses Gesetz mache den Gütertransport nachhaltiger und in unseren Städten umweltfreundlicher. Gleichzeitig schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft, dass die Umweltbilanz von CST nur dann positiv ist, wenn der zusätzliche Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Da ist es nur konsequent, dass wir diese Bedingung auch ins Gesetz schreiben - mehr dazu in der Detailberatung.
5.[NB]Für den Fall eines Scheiterns von CST - wir wünschen uns das nicht - braucht es Sicherheiten für die Steuerzahlenden. Es kann einfach nicht sein, dass das Risiko eines privaten Unternehmens, das durch dieses Gesetz privilegiert wird, beim Staat liegt. Darum ist Artikel 24 so wichtig. Der Ständerat hat dafür gesorgt, dass aus der Kann-Formulierung des Bundesrates eine Muss-Formulierung wird. Das ist gut so, das wird von uns unterstützt. Der Bund muss jetzt, sofern Sie das so beschliessen, Sicherheiten von den Unternehmungen verlangen, damit ein allfälliger Rückbau oder eine Sicherung der Anlagen nicht von den Steuerzahlenden berappt werden müssen.
Dies sind unsere Bedingungen. Sofern sie erfüllt werden, und davon gehen wir aus, unterstützen wir als SP-Fraktion dieses Ermöglichungsgesetz mit Überzeugung und durchaus auch mit Vorfreude und wünschen den Promotorinnen und Promotoren viel Erfolg und auch viel Glück bei dieser kühnen Unternehmung.
Bei aller Freude über dieses visionäre Projekt müssen wir als Parlament aber unseren Fokus schnell wieder auf das verkehrspolitische Kerngeschäft richten, und das heisst im Güterverkehr "Cargo sur terrain", nicht "Cargo sous terrain". Unser Parlament hat in den nächsten Monaten die Aufgabe bzw. die Verantwortung, unseren nationalen Schienengüterverkehr neu aufzustellen und zu stärken. Da sprechen wir von SBB Cargo, von der Verlagerung in der Fläche und natürlich auch von derjenigen im alpenquerenden Güterverkehr. Denn eines ist klar: CST wird eine wirksame Verlagerungspolitik nicht ersetzen, sondern höchstens ergänzen, und dies erst in Jahrzehnten. Im Kerngeschäft der Verlagerungspolitik hier und heute gibt es vorher noch viel zu tun. Oder wie der BAV-Direktor, Dr. Peter Füglistaler, es in der heutigen "NZZ" so treffend sagt: "Wir müssen die Probleme des Güterverkehrs im Inland vorher lösen."
Stimmen Sie deshalb diesem Gesetz am Schluss dann durchaus mit einem guten Gefühl der Zuversicht zu. Aber vergessen Sie dabei nicht, dass es vorher, bevor es allenfalls einmal Realität wird - sofern die Promotorinnen und Promotoren auch Erfolg haben -, eine Hausaufgabe zu erledigen gibt: nämlich, unseren Binnengüterverkehr auf der Schiene zukunftsfähig zu machen und die Verlagerungspolitik so weiterzuentwickeln, dass sie zu einem durchschlagenden Erfolg nicht nur im Transit-, im Nord-Süd-Verkehr, sondern[NB]eben[NB]auch[NB]im Binnenverkehr in der Fläche unseres Landes wird. [PAGE 1726]