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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-21

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-21

Wortprotokoll

Ich möchte eines klar festhalten: Für die Strafverfolgung von Pädokriminalität sind in der Schweiz die Kantone zuständig. Es ist nicht Sache des Bundes, Pädokriminalität zu verfolgen. Das Fedpol nimmt dabei, das haben Sie gehört, die Rolle einer Zentralstelle und Drehscheibe ein, sowohl national wie international. Es ist eine Koordinationsrolle.

Gestützt auf eine Vereinbarung von 2001 zwischen dem EJPD und den Kantonen, hatte das Fedpol gewisse Aufgaben in diesem Bereich übernommen. Diese Vereinbarung wurde auf Wunsch der Kantone per Ende 2020 aufgelöst; Frau Feri hat darauf hingewiesen. Es hat sich also sehr wohl etwas verändert, da die Kantone inzwischen über die nötigen rechtlichen Grundlagen und Mittel sowie über das Fachwissen verfügen, um Pädokriminalität zu verfolgen. Seit dem 1.[NB]Januar 2021 wurden daher gewisse Aufgaben an die Kantone rückübertragen.

Das vorliegende Postulat datiert vom 12. September 2019. Es geht jetzt auf Ende September 2021 zu. Das wird sich auch bei den folgenden Vorstössen noch etwas zeigen.

Das Fedpol nimmt seine Rolle als Zentralstelle weiterhin wahr. Das Fedpol koordiniert und stellt den Informationsaustausch zwischen den Kantonen und den ausländischen Partnern oder auch spezialisierten Organisationen sicher, z. B. den Kontakt mit dem National Center for Missing and Exploited Children. Es stellt aber auch die operative Koordination von komplexen nationalen oder interkantonalen Fällen sicher. Dies geschieht innerhalb des Netzwerks Ermittlungsunterstützung digitale Kriminalitätsbekämpfung. Dieses Netzwerk besteht seit Mitte 2019.

Wir werden selbstverständlich auch die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle beherzigen, soweit sie begründet sind. Aber der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit der Rollenteilung zwischen Bund und Kantonen, wie sie heute besteht, eine koordinierte und zielgerichtete Bekämpfung der Pädokriminalität auf nationaler wie auch internationaler Ebene gewährleistet ist. Ein zusätzlicher Bericht in dieser Frage würde keinen Mehrwert bringen.

Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung des Postulates.