Salzmann Werner · Ständerat · 2021-09-21
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-21
Wortprotokoll
Ich bin wie Kollege Ettlin auch beruflich von dieser Eigenmietwertdiskussion und diesen fiktiven Einkommen betroffen, möchte das aber nicht weiter ausführen, weil die Kollegen, auch Kollege Zanetti, das beschrieben haben.
Ich habe für die Vorlage keinen Einzelantrag gestellt, möchte aber zuhanden des Amtlichen Bulletins und auch für den Zweitrat einige Bemerkungen machen. In der Schweiz sind die Wohneigentümer im Vergleich zu den Mietern immer noch in der Minderheit. Das muss auch einmal festgehalten werden. Der Wunsch nach Wohneigentum ist aber immer noch sehr gross. Ich stelle das auch in meinem Umfeld fest, wie die neuen Familien, die Kleinfamilien, sparen und sich den Wunsch oder das Ziel setzen, eben Eigentum zu kaufen oder in einem eigenen Haus zu leben. Entsprechend war auch die politische Strategie, dass man diesen Wunsch oder das Risiko, Hauseigentümer zu werden und die Verantwortung zu tragen, steuerlich nicht erschwert, sondern fördert. Deshalb hat man dieses System eingeführt.
Die Hauseigentümer oder die Wohneigentümer sind Leute aus allen Schichten unserer Gesellschaft, nicht nur Reiche. Im Gegenteil: In meinem Umfeld sind es Arbeiter mit mittleren, auch tiefen Einkommen, die sich ein Haus leisten konnten, vielleicht auch einmal durch Erbschaft, aber das bedeutet dann sehr viele Unterhaltsmassnahmen.
Wenn der Eigenmietwert nicht mehr steuerbar ist, was ich begrüsse, muss man natürlich über den Abzug der Hypothekarzinsen sprechen. Ich glaube, das ist logisch. Wenn wir über die Verschuldung reden, müssen wir auch darüber sprechen, wie hoch die indirekte Amortisation über die dritte Säule ist. Dieses Vermögen wurde bisher nicht erwähnt. Es gibt sehr viele, die die Hypothekarschulden auf diese Weise abzahlen, weil sie so den Vorteil haben, diese Gelder dann mit einem Vorzugstarif besteuern lassen zu können. Das wäre dann in diesem Sinne auch nicht mehr attraktiv, was wir ebenfalls berücksichtigen müssen.
Mich stört auch, wie es Kollege Germann gesagt hat, dass die Zweitwohnungsbesitzer bevorteilt werden. Ich sehe das Bedürfnis der Bergregionen. Aber es darf nicht sein, dass hier die Verschuldung bis unter die Dachbalken gefördert und damit eine Querfinanzierung für das Hauptwohneigentum geschaffen wird. Hier müsste eine Regelung geschaffen werden.
Dass der Gebäudeunterhalt nicht mehr abgezogen werden darf, ist für mich eigentlich völlig systemfremd, weil er direkt nichts mit dem Eigenmietwert zu tun hat. Der Gegenwert besteht für mich aus dem eingesetzten Eigenkapital und den Hypothekarschulden, aber nicht dem Gebäudeunterhalt. Es ist auch absolut eigentumsfeindlich und wirtschaftsschädigend, wenn wir diese Möglichkeit abschaffen. Deshalb haben sich auch die Baufirmen entsprechend geäussert.
Ein regelmässiger Gebäudeunterhalt ist nicht einfach ein Hobby, sondern eine werterhaltende Massnahme für das Gebäude, das der Eigentümer besitzt. Und jede Massnahme - ob er einen Kühlschrank ersetzt, einen Boden oder eine Wand neu macht - ist eine energietechnische Verbesserung. Ich habe noch keinen gesehen, der einen Kühlschrank kauft, der energietechnisch schlechter ist als der alte. Diesen neuen Kühlschrank kann er heute abziehen, wenn er ins System eingebaut wird, und das könnte er neu nicht mehr.
Wir müssen auch über Folgendes sprechen: Wenn wir die Gebäudeunterhaltskosten nicht mehr zum Abzug zulassen, sind es dann neu Anlagekosten, die bei den Grundstückgewinnen angerechnet werden? Die Grundstückgewinnsteuer rechnet Gebäudeunterhalt heute nicht in einem eigenen System an. Das ist nirgends geregelt. Das müsste auch irgendwie geregelt werden.
Zudem fehlt mir in der Hauptvorlage Handlungsspielraum für die Wohneigentümer. Ich weiss, dass das Wahlrecht, die Zwillings-Initiative, abgelehnt wurde. Sie wurde aber sehr knapp abgelehnt. Ich bitte den Zweitrat, diesen Ansatz in der Debatte vielleicht noch einmal zu prüfen. Wenn der Steuerpflichtige sich entscheiden kann, ob er über die Variante Eigenmietwert oder über die Variante ohne Eigenmietwert geht, und das dann über einige Jahre gilt, wäre das eine sehr gute Lösung. Wenn wir die Zweitwohnungen gleich behandeln wollen, müssen wir ja die Eigenmietwerte trotzdem irgendwie bestimmen. Wenn die Liegenschaften im Geschäftsvermögen sind, haben wir eine ganz andere Ausgangslage, als wenn sie im Privatvermögen sind. Auch dort müsste man den Eigenmietwert bestimmen, wenn die Schuldzinsen und der Unterhalt von Gebäuden im Geschäftsvermögen abgezogen werden sollen. Das ist auch zu berücksichtigen.
Die Diskussion ergibt sich immer dann, wenn die Schulden abbezahlt sind oder wenn Rentner Wohnrechte und damit dieses fiktive Einkommen haben. Das sind die, die stark betroffen sind und die auch Mühe haben, die Steuern überhaupt zu bezahlen. Sie kommen in den Bereich von Ergänzungsleistungen. Wenn die Ergänzungsleistungen berechnet werden, wird ihnen noch der Wohnrechts-Eigenmietwert angerechnet, und sie fallen dann in diesem Sinne heraus. Das ist für mich etwas, was das Wahlrecht eben auch entschärfen könnte.
Ich danke der WAK-S für ihren Entwurf. Es ist mir klar, dass nicht alle Bedürfnisse befriedigt werden können. Ich bitte den Zweitrat dennoch, das Wahlrecht, den Abzug des Gebäudeunterhalts und die Bevorzugung von Zweitwohnungsbesitzern zu prüfen und das Wohneigentum in der Schweiz nicht zu gefährden, sondern zu fördern, wie wir es als Ziel haben.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Minderheit Ettlin Erich zu unterstützen. [PAGE 899]