preparatory:AB 28803
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Wir sind ja hier mitten in der Diskussion über die Frage des Kontrahierungszwangs. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass die Lösung, wie sie uns der Ständerat vorgeschlagen hat, für uns eben keine Lösung ist, nämlich der Vorschlag, dass der Kontrahierungszwang aufgehoben werden soll und künftig alle Macht den Kassen überlassen werden soll, die dann eben auch bestimmen, mit welchen Leistungserbringern sie überhaupt zusammenarbeiten wollen oder eben nicht zusammenarbeiten wollen.
Für mich ist es so, dass ich mich dem Konzept der Minderheit II (Gross Jost), dem Konzept unserer Fraktion, das Ihnen vorhin vorgestellt wurde, anschliesse und in diesem Zusammenhang auch einen Vorschlag unterbreiten möchte, der allerdings erst in Artikel 58 zum Zuge kommt, wo es um die Qualitätssicherung geht. Wir werden dann trotzdem separat über Artikel 58 abstimmen können.
Worum geht es? Es ist sehr viel von Qualität die Rede, wenn wir über das Gesundheitswesen debattieren. Das Problem ist einfach, dass wir es bisher nicht geschafft haben, eindeutig zu definieren, was wir überhaupt unter Qualität verstehen. In diesem Sinne verstehe ich meinen Minderheitsantrag zu Artikel 58; ich verstehe ihn als einen Beitrag dazu, diese Qualitätssicherung klarer zu definieren. Was schlagen wir vor? Wir beantragen, dass wir hier gesetzlich verankern, dass der Bund für die Verankerung und für die Durchsetzung von Qualitätsmodellen im Bereich der grundversicherten Leistung zuständig sein soll. Das ist einmal das Grundprinzip. Wir machen auch konkrete Vorschläge, wie wir uns das in der Praxis vorstellen können: So schlagen wir in diesem neuen Absatz 1a von Artikel 58 auch vor, dass eine Fachkommission eingesetzt werden soll, und zwar eine Fachkommission, die eben nicht nur diejenigen Lobbys berücksichtigt, die bisher zum Zug gekommen sind. Diese Fachkommission soll sich unter anderem auch aus Vertreterinnen und Vertretern der Patientenorganisationen zusammensetzen - nicht nur, aber auch, habe ich gesagt. Von daher ist es klar, dass in dieser Kommission auch Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbringer sitzen müssen, aber auch Vertreterinnen und Vertreter der Versicherer und der Wissenschaft sowie der Ärztenetze.
Das ist auch der Anknüpfungspunkt an das Konzept der SP-Fraktion, das von Jost Gross präsentiert wurde. In unserem Konzept verlangen wir ja durchaus eine Lockerung des Kontrahierungszwangs, aber nur mit einem flächendeckenden Hausarztmodell, nur mit der Garantie von Ärztenetzwerken und nur, wenn dieses Modell eine Budgetkompetenz beinhaltet.
Was wir Ihnen hier im Bereich der Qualitätssicherung vorschlagen, garantiert also auch, dass wir Qualitätsmodelle in der Praxis umsetzen können. Ich muss Ihnen auch sagen, dass diese Modelle oder die Definition von Qualitätskriterien, von Qualitätsstandards, heute bereits auch in der Praxis angewendet werden. Es gibt auf freiwilliger Basis allerdings schon verschiedene Hausärzte und Hausärztinnen - durchaus auch unter Einbezug von Spezialärztinnen und -ärzten -, die bereits heute solche Zirkel gegründet haben und die sich intensiv mit Qualitätsmodellen auseinander setzen.
Ich bitte Sie hier also, einen Beitrag zu einer besseren Abstützung der Qualitätssicherung zu leisten, indem Sie der Minderheit bei Artikel 58 zustimmen.