preparatory:AB 288035
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-21
Wortprotokoll
Ich mache nur noch einen einzigen Nachtrag: Ich habe vergessen, Ihnen die finanziellen Auswirkungen der Vorlage zu schildern. Das ist immerhin nicht ganz unwichtig, wie sich in der Debatte gezeigt hat.
Die finanziellen Auswirkungen richten sich nach der parlamentarischen Initiative, die wir mit dieser Vorlage umsetzen. Sie verlangt, dass bei einem langfristigen Durchschnittszins die Vorlage möglichst haushaltneutral sein soll. Nach Auskunft der Steuerverwaltung beträgt der langfristige Durchschnittszins 3,5 Prozent. Bei diesem langfristigen Durchschnittszins führt die Vorlage, die Sie vor sich haben, zu Mehreinnahmen von 2 Milliarden Franken im Jahr - Mehreinnahmen von 2 Milliarden Franken im Jahr! Und selbst der Antrag des Bundesrates, der zu erheblichen Einnahmenausfällen führen würde, würde noch zu geringen Mehreinnahmen von 150 Millionen Franken führen. Wenn Sie die Situation punktuell ansehen, mit den heutigen Zinsen, ist die Ausgangslage tatsächlich eine andere. Heute würde die Vorlage zu Mindereinnahmen von 660 Millionen Franken führen, für Bund, Kantone und Gemeinden zusammen. Der Antrag des Bundesrates würde dann zu Mindereinnahmen von 1,66 Milliarden Franken führen. Ich sage das einfach, damit der Zahlenkranz etwas steht.
Damit ist eigentlich auch der zweite Eckwert der parlamentarischen Initiative erfüllt. Das ist die Gleichbehandlung gegenüber den Mieterinnen und Mietern, was auch angesprochen wurde. Indem die Haushaltneutralität gewahrt ist, ist von der finanziellen Seite her jedenfalls keine Benachteiligung der Mieter im Vergleich zum heutigen Recht ersichtlich, im Gegenteil: Die Abschaffung des Eigenmietwerts führt zu einer Bevorteilung der Mieterschaft im Vergleich zum heutigen Recht, weil - es hat ja verschiedene Bundesgerichtsentscheide in dieser Frage gegeben - heute der Eigenmietwert dazu führt, dass der Verkehrswert einer Liegenschaft in den meisten Kantonen zu tief angelegt wird und das [PAGE 900] Bundesgericht dies in einer gewissen Marge auch akzeptiert. Diese Ungleichbehandlung der Mieter, also eigentlich diese Benachteiligung der Mieter, würde mit der Vorlage behoben.
Zuletzt noch zur Verschuldungssituation und zur Frage der Nationalbank: In der Debatte ist gesagt worden, dass den rekordhohen privaten Schulden in der Schweiz ja auch ein Gegenwert gegenüberstehe; bei den Hypothekarschulden sei dies in Form einer Liegenschaft der Fall. Das stimmt schon. Nur sagte der Vizepräsident der Nationalbank, Fritz Zurbrügg, in seinem Referat vom 31. August 2021, die Verschuldung habe im Corona-Jahr 2020 noch einmal stark zugenommen und die Nationalbank gehe davon aus, dass Eigentumswohnungen inzwischen um 30 Prozent überbewertet seien - um 30 Prozent überbewertet! In dieser Situation subventioniert unser Staat nach wie vor die Verschuldung. Umgekehrt würde, hat Vizepräsident Zurbrügg dann gegen Ende des Referates gesagt, ein Ansteigen der Zinsen auf 3 Prozent - das ist der langjährige Durchschnittszins, ich habe es Ihnen eben gesagt - nach heutiger Beurteilung der Nationalbank dazu führen, dass bei jeder fünften neu vergebenen Hypothek die Tragbarkeit nicht mehr gegeben sei. Jetzt können Sie selber die Schlüsse daraus ziehen.
Ich bitte Sie, im Sinne der Mehrheit auf die Vorlage einzutreten. Der Entscheid wurde in der Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung gefällt.