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Amherd Viola · Bundesrat · 2021-09-21

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2021-09-21

Wortprotokoll

Der gewalttätige Linksextremismus ist eine ernst zu nehmende Bedrohung. Antifaschismus ist im Allgemeinen ein Thema der linksextremen Szene. Einzelpersonen und verschiedene Gruppen mobilisieren für dieses Thema und bilden somit eine heterogene antifaschistische Bewegung, "Antifa" genannt. Seit der Unterbreitung der Antwort des Bundesrates auf das Postulat Glarner im letzten Sommer hat sich die diesbezügliche Lage insofern sogar etwas verschärft, als eine Zunahme gewaltsamer Aktionen aus linksextremen Kreisen gegen als Faschisten wahrgenommene Personen festgestellt wurde. Antifaschisten sind bereit, für die Verwirklichung ihrer ideologischen Ziele Gewalt auszuüben, insbesondere gegen von ihnen als rechtsextrem wahrgenommene Personen und deren Unterstützer. Dazu gehören unter anderem Polizistinnen und Polizisten, in gewissen Ländern tätige Unternehmen sowie Vertreterinnen und Vertreter bürgerlicher Parteien.

Das ändert aber nichts an der Beurteilung des Bundesrates. Es liegt keine akut drohende schwerwiegende Störung der inneren Sicherheit vor, welche die Exekutive legitimieren würde, eine unmittelbar auf die Bundesverfassung gestützte Verfügung oder Verordnung zum Verbot der Antifa-Bewegung zu erlassen. Auch die Bedingungen für ein Verbot nach dem Nachrichtendienstgesetz sind nicht erfüllt. So fehlt namentlich ein entsprechender Sanktionsbeschluss der Vereinten Nationen. Das heisst aber nicht, dass gegen diese Bedrohungen nichts unternommen wird, ganz im Gegenteil: Der Nachrichtendienst des Bundes beobachtet gewaltextremistische Kreise sowohl in der realen Welt als auch im Internet. Festgestellte Gesetzesverstösse werden den Strafverfolgungsbehörden gemeldet und entsprechend geahndet.

Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.