Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2002-12-11
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Wir setzen uns hier mit der Frage der Aufhebung des Kontrahierungszwanges auseinander und wissen, dass selbst nach einer allfälligen Aufhebung die allergrösste Mehrheit aller Leistungserbringer ihre Tätigkeit nach wie vor uneingeschränkt zulasten der Grundversicherung ausüben kann. Es ist mir durchaus bekannt, dass die steigenden Kosten im ambulanten Bereich nicht ausschliesslich auf die zunehmende Anbieterdichte zurückzuführen ist. Dennoch stelle ich fest, dass der Bundesrat via Notrecht dieses Jahr einen dreijährigen Ärztestopp eingeführt hat. Mit der Verordnung über die Leistungsbeschränkung vom 3. Juli 2002 hat der Bundesrat eine Massnahme getroffen, welche jüngere, mit moderneren Methoden vertraute Ärzte und Ärztinnen vom Markt fern halten. Gleichzeitig schützt der Bundesrat mit dieser Massnahme jene Ärzte, die seit Jahrzehnten praktizieren, und bietet diesen eine geschützte Position über das ordentliche Rentenalter hinaus an. Ich stelle die Qualität der medizinischen Versorgung dieser älteren Ärzte nicht infrage, denn die lebenslange Weiterbildung wird auch bei ihnen gross geschrieben. Dennoch widerspricht eine solche Massnahme dem Prinzip der Chancengleichheit zwischen den Generationen. Es ist meines Erachtens ein unfaires Regulierungsinstrument.
Daher erstaunt eigentlich, dass der Antrag des Bundesrates zu Artikel 35 von der Kommission nicht weiter geprüft wurde. Der Bundesrat beantragt, dass Ärzte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, nur noch unter gewissen Voraussetzungen Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung erbringen können. Ich möchte mit meinem Antrag den Gedanken nochmals aufnehmen und vor allem jenen Leistungserbringern, die über 65 Jahre alt sind, den weiteren Zugang zum Sozialversicherungsbereich, welcher eine finanzielle Sicherheit bietet, verbieten. Es ist eigentlich nicht einzusehen, weshalb Privatanbieter anders behandelt werden als Spitalärzte. Für Letztere gilt das Rentenalter 65; für Erstere soll bis auf weiteres eine sichere Finanzierung ihrer Arbeit über den Sozialversicherungsbereich aufrechterhalten bleiben, obschon davon auch bei anderen Berufen nicht die Rede ist.
Ich erinnere nur kurz an die Debatte, die vor wenigen Wochen wegen dem Nobelpreisträger Wüthrich entstand. Es ist stossend, dass wir den älteren Ärzten eine Art Staatsgarantie für ihr Einkommen im Rentenalter sichern wollen und gleichzeitig gut ausgebildete Ärzte vom Markt fern halten. Da wir heute über keine Altersbegrenzung verfügen, erhöht jede Praxiseröffnung die Ärztedichte.
Im Wissen darum, dass jede neue Praxiseröffnung durchschnittlich 400 000 Franken Kosten verursacht, schlägt sich diese Ausweitung direkt bei den Prämienkosten nieder. Die Lösung der Mengenkontrolle, meine Damen und Herren der EVP, kann nicht mit der Einführung eines Numerus clausus gestaltet werden. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass heute fast 10 Prozent aller Anbieter, d. h. der Ärzte und Ärztinnen, über 65 Jahre alt sind. Auch stellen wir fest, dass Spitalärzte nach der Pensionierung oft Privatpraxen eröffnen und somit ihre Tätigkeit auf Kosten der Grundversicherung fortsetzen. Schliesslich wissen wir auch, dass im Falle einer Aufhebung des Kontrahierungszwangs die Umsetzung äusserst schwierig sein wird, denn die paritätischen Kommissionen müssen die Zulassungskriterien festlegen. Wir können hier zugunsten der jungen, sehr gut ausgebildeten Ärzte eine Regelung treffen, die ihnen den Marktzutritt erlaubt und vor allem ihre Chancen erhöht.
Ich bitte Sie daher, meinem Antrag zuzustimmen.