Gross Jost · Nationalrat · 2002-12-11
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Ich bitte Sie zu beachten, dass die von mir vertretene Minderheit II Artikel 35 und den neuen Artikel 35a umfasst, wo die Hausarztmodelle mit Budgetverantwortung definiert werden.
Die SP-Fraktion sagt im Grundsatz Ja zur Einschränkung des Vertragszwangs, denn in keinem anderen europäischen Staat bedeutet gesundheitspolizeiliche Zulassung eines Leistungserbringers automatisch den Zugang zur Grundversicherung. Aber Leistungserbringer und Patientinnen und Patienten dürfen nicht auf der Strecke bleiben. Das ständerätliche Modell - das muss ich Ihnen leider sagen - gibt alle Macht erstens den Versicherern. Das kann dazu führen, dass diese eine Entscheidungsmacht darüber erhalten, wer noch zur Grundversicherung zugelassen wird; sie bekommen fast eine Funktion als parastaatliche Organisation, die anstelle des Staates darüber entscheidet, wer noch zur Grundversicherung zugelassen ist oder nicht. Dieses Modell gibt zweitens auch den Kantonen sehr viel Macht, denn sie bestimmen nicht nur über die Spitalliste die stationären Leistungserbringer, sondern sie bestimmen gemäss ständerätlichem Modell über die Definition der Versorgungsdichte auch weitgehend das ambulante Angebot. Man kann hier sagen: Es ist ein Modell "Divide et impera" zwischen den Versicherern und den Kantonen.
Eine weitere Kritik: Das ständerätliche Modell muss ja Sonderfälle für Alterspatienten vorsehen, und diese Sonderfallbestimmung wird zu einer neuen, gigantischen Schreibtischbürokratie auf dem Tisch der Kantonsärzte führen. Wir haben dieses bürokratische Modell schon bei der Bewilligung der kantonsexternen Hospitalisierung und sollten nicht einem System zustimmen, das eine weitere solche Bürokratie initiiert.
Nun zum Modell Ärztenetze mit Budgetverantwortung als Zugangshürde zur Grundversicherung: Das ist das zukunftsweisende Modell; das wurde auch in der Kommission immer wieder gesagt. Aber man hat gesagt: Ihr kommt zu früh mit diesem Modell, wir müssen es zuerst austarieren, wir müssen es verfeinern. Aber ich denke, wir sollten jetzt den Mut haben, in diese Richtung zu gehen.
Warum? Weil es einen Kompromiss zwischen dem ständerätlichen Modell und dem Konzept der Kommissionsmehrheit darstellt; weil es das angedrohte Referendum der Ärzteorganisation sehr wahrscheinlich verhindert; weil es die Allgemeinmedizin und die Hausarztmedizin stärkt. Wir sollten dem zustimmen, weil es Hausarzt- und Managed-Care-Modelle der Leistungserbringer aufwertet, attraktiv macht, wenn und falls die Leistungserbringer Budgetverantwortung übernehmen. Budgetverantwortung heisst Verantwortung für die Mengen- und Kostenentwicklung mit der Konsequenz: Bei überdurchschnittlichen Kosten bewirkt sie automatisch sinkende Tarife.
Sodann bin ich für Zustimmung zu diesem Modell, weil es endlich von der untauglichen Nachfrage- zur wirksameren Angebotssteuerung übergeht, und zwar in einem ersten Schritt bei der teuren und kostentreibenden spezialärztlichen Medizin.
Hausarztmodelle sind nicht einfach Modelle der Leistungserbringer: Sie sind paritätische Modelle der Leistungserbringer und der Versicherer. Es sind Modelle der Selbstregulierung im Sinne einer Globalbudgetierung von unten nach oben statt von oben nach unten. Deshalb ist auch der Vorwurf an unsere Minderheit II - er wurde auch von Herrn Widrig erhoben -, das führe zu mehr Staatsmedizin, völlig falsch, denn der Bund hat in diesem Modell nur die Funktion, die Rahmenbedingungen zu definieren, nichts anderes. Alles andere ist Selbstregulierung der Leistungserbringer und der Versicherer.
Welche Anforderungen müssen Hausarztmodelle mit Budgetverantwortung erfüllen? Sie erbringen sämtliche grundversicherten Leistungen im ambulanten und stationären Bereich. Sie erfüllen die vom Bund gesetzten Bedarfs- und Qualitätskriterien. Sie wirken - das ist ganz wichtig - regional über die kantonalen Grenzen hinaus. Die Patienten, die Versicherten bekommen damit ein neues Wahlrecht, den Leistungserbringer auch über die kantonalen Grenzen hinaus zu bestimmen. Sie übernehmen Budgetverantwortung; das ist ein Muss in unserem Modell, d. h., bei überdurchschnittlichem Mengen- und Kostenwachstum sinken die Tarife.
Was werden Hausarztmodelle mit Budgetverantwortung als Umsetzung der Einschränkung des Vertragszwanges bewirken? Sie bewirken, dass Allgemeinärzte grundsätzlich in der Grundversicherung zugelassen sind, Spezialärzte aber nur, wenn sie an ein Hausarztmodell angebunden sind. Sie bewirken einen starken wirtschaftlichen Anreiz zur flächendeckenden Bildung von Hausarztmodellen in der ganzen Schweiz, die auf faire Art miteinander konkurrieren und [PAGE 2083] gleichzeitig Kostenverantwortung übernehmen. Die Patienten schliesslich erhalten ein freies Arzt- und Spitalwahlrecht über die Kantonsgrenze hinaus.