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Germann Hannes · Ständerat · 2021-09-21

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-21

Wortprotokoll

Das flammende Plädoyer meines Vorredners in Ehren, aber ich glaube, er hat eigentlich für die gegenteilige Lösung gesprochen, nämlich für den Antrag der Minderheit. Herr Zanetti, was passiert, wenn wir alles ablehnen, was Sie ablehnen möchten? Wir bleiben beim Status quo. Der Status quo bedeutet, dass ich die Möglichkeit habe, die Kosten für die steuerbaren Vermögenserträge vollumfänglich, also zu 100 Prozent, abzuziehen. Ich habe erst noch die Möglichkeit, weitere 50[NB]000 Franken zusätzlich in Abzug zu bringen. Das ist das heutige System: Sie können die Kosten für die steuerbaren Vermögenserträge plus weitere 50[NB]000 Franken vollumfänglich abziehen. In diesem System haben wir einen enorm grossen Spielraum und auch enorme Möglichkeiten, uns zu verschulden.

Sie schiessen hier weit, weit über das Ziel der Abschaffung des Eigenmietwerts hinaus, indem Sie noch ganz andere Bereiche mit tangieren. Sie erfassen plötzlich auch noch Investitionen in Unternehmen, die in Zukunft Erträge abwerfen. Die privaten Schulden, die dafür gemacht werden, könnten aber nicht mehr in Abzug gebracht werden. Das wäre für mich ein Schritt in eine unternehmerfeindliche Landschaft. Vor allem KMU wären davon betroffen. Herr Noser hat sein eigenes Beispiel geschildert. Heute hören wir, wie schwierig es für Start-up-Unternehmen in der Schweiz ist, zu Mitteln zu kommen. Wenn die Unternehmer an ihre Geschäftsidee glauben, bleibt ihnen am Schluss nichts anderes übrig, als halt privat Schulden aufzunehmen. Vielleicht finden sie auch jemanden im Umfeld, die Eltern oder Verwandte, die bereit sind, ihnen Kapital zur Verfügung zu stellen. Die Zinskosten müssen aber doch irgendwie in Abzug gebracht werden können, wenn dereinst Gewinne anfallen werden. Der Kapitalgewinn im Privatvermögen ist zwar steuerfrei; da haben Sie recht. Die unzähligen Verluste, die auch entstehen, verschwinden aber auch stillschweigend. Niemand kann sie abziehen, wenn sie das Privatvermögen betreffen.

So gesehen greifen wir viel zu tief ins ganze System ein. Darum komme ich, wie Kollege Noser oder auch wie Herr Ettlin, der die Minderheit anführt, zum Schluss, dass man hier völlig übers Ziel hinausschiesst und dass man mit der generellen Streichung aller Schuldzinsenabzüge eben auch die Bundesverfassung verletzt. Verletzt wird das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäss Artikel 127: Besteuerung des Nettoertrages abzüglich der Aufwände inklusive Schuldzinsen. Damit würde man eigentlich auch im Bereich des Eigentums schlechtergestellt, selbst dann, wenn es sich um Liegenschaften handeln würde, und so etwas geht einfach nicht.

Das wollten wir auch nicht. Bei der Abschaffung des Eigenmietwerts reden wir von selbstgenutztem Wohneigentum, und jetzt greifen wir plötzlich in unternehmerische Finanzierungen ein. Wir greifen auch in die privaten Schuldzinsen ein. Das kann man, wenn man Konsumkredite verhindern möchte. Aber dann müssen Sie es den Leuten auch sagen. Wir hatten schon verschiedene Vorlagen. Selbst für Konsumkredite kann es halt gute Gründe geben, z. B. wenn Sie gezwungen sind, eine Wohnung zu begründen, und nicht sofort alles bezahlen können, dann bezahlen Sie die Wohnung halt anders.

Warum wollen wir hier eigentlich die Leute bevormunden, wo es doch eigentlich nur um die Abschaffung des Eigenmietwerts geht und damit logischerweise auch um die Streichung der Möglichkeit, die Hypothekarzinsen abzuziehen? Hier schiesst die Mehrheit nun massiv übers Ziel hinaus und sowieso am Ziel vorbei. Wenn die Mehrheit sich so durchsetzt, das unterstelle ich jetzt, dann sind Sie die Totengräber dieser Vorlage. Dann können wir sie auch hier drin schon beerdigen.