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Wicki Hans · Ständerat · 2021-09-21

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-21

Wortprotokoll

Meine Vorredner haben jetzt eindrücklich erläutert, dass sich der Antrag der Mehrheit [PAGE 905] verfassungsmässig auf sehr heiklem Terrain bewegt. Zudem tut man der Sache sicher keinen Gefallen, wenn man aus Angst vor einem Volksentscheid eine unsinnige Regelung ins Steuergesetz einbaut - eine Regelung, die schlicht einen sachfremden Zweck verfolgt. Umso mehr wird sich hier deshalb die Frage stellen, wie dies die Befürworter dann dem Volk überhaupt erklären möchten. Immerhin müsste der radikale Systemwechsel auch begründet werden können. Bereits jetzt ist das erste Wetterleuchten des Referendumsgewitters zu erahnen. Spätestens bei einem Referendum würde uns diese Lösung nämlich einholen. Wie wir einen solchen Wechsel von einem ungerechten zu einem falschen System erklären wollen, ist mir wirklich schleierhaft.

Noch eine kurze Replik zu Kollege Zanetti und zur Dividendeneinkommensmillionärin: Das Problem ist eben, dass die Dividendeneinkommensmillionärin vermutlich keine Hypothek braucht. Hingegen wird ihr sehr gut bezahlter Chauffeur, der vielleicht eine Chauffeuse ist, eben eine brauchen müssen. Im Gegensatz zu ihrem Chauffeur muss die Dividendeneinkommensmillionärin dann konsequenterweise ihr gutes, bewegliches Vermögen auch versteuern, und ihr Chauffeur kann dann im Gegenzug die entsprechenden Abzüge geltend machen.

Abgesehen davon, dass der Antrag der Mehrheit nur schwer erklärbar wäre, wäre er zudem volkswirtschaftlich sehr gefährlich. Denn wir müssen von der realen Situation ausgehen. Die private Verschuldung ist nun einmal da, ungeachtet dessen, ob man das gut oder schlecht findet. Für den durchschnittlichen Bürger und die durchschnittliche Bürgerin ist es beinahe unmöglich, Wohneigentum zu erwerben, ohne sich mit der heutigen, aktuellen Bank-Ausleihsituation zu verschulden. Mangels Alternativen haben diese Privathaushalte ihr Geld in Immobilien angelegt, zum Beispiel mit Kapitalbezug aus der Vorsorge. Wir müssen nun diese Menschen nicht bestrafen und ihre Anlagen gefährden, und das mit einem volkswirtschaftlichen Effekt, den wir heute noch gar nicht abschätzen können.

Deshalb muss klar festgehalten werden: Verschuldungsanreize dämmt man nicht mit Änderungen im Steuerrecht ein, sondern mit einer restriktiven Kreditvergabepraxis. Der Steuervorteil, sofern es diesen überhaupt gibt, ist nur ein Teilaspekt der Verschuldung. Immerhin dürfen wir festhalten, dass der Boden, auf dem wir bauen, nicht nachwächst und der Hauswert, im Gegensatz zu anderen Sachwerten, im Grundsatz dadurch auch nicht geringer wird.

Ich empfehle Ihnen deshalb, unserer Minderheit zu folgen und sich dem Antrag des Bundesrates anzuschliessen.

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