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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-09-21

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-21

Wortprotokoll

Ihre Finanzkommission hat an der Sitzung vom 18. Mai 2021 die Motion 21.3603, "Zusatzausschüttungen der SNB dem Amortisationskonto gutschreiben", eingereicht, dies vor dem Hintergrund, dass wir, um die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-Pandemie abzufedern, umfangreiche finanzielle Massnahmen bewilligt haben. Die damit verbundenen ausserordentlichen Ausgaben führen zu einer zusätzlichen Verschuldung des Bundes, die gemäss Ergänzungsregel zur Schuldenbremse wieder kompensiert werden muss.

Im Jahr 2020 wurden dem Amortisationskonto ausserordentliche Ausgaben von 14,7 Milliarden Franken belastet; Ende 2020 wies das Amortisationskonto deshalb einen Fehlbetrag von 9,8 Milliarden Franken aus. Die ausserordentlichen Ausgaben des Jahres 2021 werden aktuell auf 16,4 Milliarden Franken geschätzt; für das Jahr 2022 sind weitere ausserordentliche Ausgaben budgetiert, aber auch ausserordentliche Einnahmen, die den Fehlbetrag dann wieder reduzieren dürften. Insgesamt wird bis Ende 2022 ein Fehlbetrag des Amortisationskontos von rund 25 Milliarden Franken erwartet. Der Betrag könnte aber auch höher oder tiefer ausfallen. Die Unsicherheit über die effektive Höhe der ausserordentlichen Ausgaben bleibt weiterhin gross.

Weiter hat der Bundesrat Anfang Jahr zusammen mit der Nationalbank die Gewinnausschüttung bis zum Geschäftsjahr 2025 neu geregelt. Dies gilt bereits für das Geschäftsjahr 2020 und ersetzt damit rückwirkend die Gewinnausschüttungsvereinbarung 2016-2020. Die Gewinnausschüttung von neu maximal 6 Milliarden Franken pro Jahr besteht aus einem Grundbeitrag von 2 Milliarden Franken, der ausgeschüttet wird, sofern ein Bilanzgewinn von mindestens 2 Milliarden vorhanden ist. Hinzu kommen vier mögliche Zusatzausschüttungen von je 1 Milliarde Franken. Diese werden vorgenommen, wenn der Bilanzgewinn 10, 20, 30 respektive 40 Milliarden Franken erreicht. Für das Geschäftsjahr 2020 sind die Bedingungen für die maximale Ausschüttung erfüllt. Daher wurden 6 Milliarden Franken an den Bund und die Kantone ausgeschüttet. [PAGE 918]

Mit der Motion beantragt Ihre Finanzkommission, dass die Ausschüttung auf der Basis des Grundbeitrags von 2 Milliarden Franken in den ordentlichen Haushalt fliesst und die Zusatzausschüttungen als ausserordentliche Einnahmen dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden. Die Verbuchung soll auch noch rückwirkend für das Jahr 2020 vorgenommen werden. Die vom Nationalrat angenommene Motion 20.3450 der WAK-N geht ebenfalls in diese Richtung, wobei dieser Vorstoss die gesamten Ausschüttungen dem Amortisationskonto gutschreiben will. Das Konzept Ihrer Finanzkommission geht nicht so weit. Es nimmt eine Eingrenzung auf die Zusatzausschüttungen vor, was aus Sicht der Kommissionsmehrheit finanzpolitisch richtig ist.

Der Bundesrat hat an seinen Sitzungen vom 23. und 30. Juni dieses Jahres eine Aussprache zum Abbau der Corona-bedingten Verschuldung geführt. Er hat dabei beschlossen, den Bundesanteil an den Zusatzausschüttungen der Nationalbank von maximal 1,3 Milliarden Franken für den Schuldenabbau zu verwenden. Zu diesem Zweck werden die Zusatzausschüttungen ab der Rechnung 2021 als ausserordentliche Einnahmen dem Amortisationskonto gutgeschrieben. Der Bundesrat respektiert damit die Botschaft zur Schuldenbremse und auch das Hauptanliegen Ihrer Kommission. Die Ermessensfrage, ob die Zusatzausschüttungen ordentliche oder ausserordentliche Einnahmen sind, ist in der Kompetenz des Bundesrates. Mit der Budgethoheit haben aber wir das letzte Wort.

Mit der ablehnenden Haltung zur rückwirkenden Verbuchung verpasst der Bundesrat eine Chance, denn trotz des Defizits konnte 2020 die Schuldenbremse eingehalten werden. Es resultierte ein ordentliches Finanzierungsdefizit von minus 1,2 Milliarden Franken. Die Differenz zum konjunkturell zulässigen Defizit von 2,9 Milliarden Franken ergibt einen strukturellen Saldo von 1,6 Milliarden Franken. Damit werden die Vorgaben im ordentlichen Haushalt übertroffen. Vom strukturellen Überschuss wird der budgetierte Betrag von 419 Millionen Franken dem Amortisationskonto gutgeschrieben. Der verbleibende strukturelle Überschuss von 1,2 Milliarden Franken fliesst zum Ausgleichskonto, dessen Betrag auf 29 Milliarden steigt. Aus finanzpolitischer Sicht müsste das Ausgleichskonto nicht um diesen Betrag anwachsen. Dem Amortisationskonto würde ein solcher Zustupf guttun, denn wir könnten damit schon einen Teil der Schulden kompensieren.

Ich möchte aber nicht weiter auf dieses Thema eingehen und es bei dieser Aussage belassen, denn über den Abbau der Corona-bedingten Verschuldung werden wir uns noch ausgiebig unterhalten können. Die entsprechende Botschaft ist aktuell bis Ende November in der Vernehmlassung. Anschliessend werden wir uns damit befassen können.

Aus diesen Gründen ziehe ich die Motion zurück. Eine Minderheit der Kommission hatte die Motion ohnehin abgelehnt. Die anderen Kommissionsmitglieder habe ich vorgängig persönlich kontaktiert. Sie sind mit dem Rückzug einverstanden.