Reimann Lukas · Nationalrat · 2021-09-21
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-21
Wortprotokoll
Die Motion 21.3950, "Stärkung der Miliz. Gleichbehandlung bei der Entschädigung von Milizarbeit", will erreichen, dass sich die Entschädigung von National- und Ständerat neben einer angemessenen Spesenentschädigung nach der Erwerbsersatzordnung richtet, genau so, wie die Erwerbsersatzordnung für alle Männer und Frauen in diesem Land gilt, die sich in einem Milizamt engagieren.
Wer Dienst leistet in der Schweizer Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst, wer an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von "Jugend und Sport" oder Jungschützenleiterkursen teilnimmt oder in der Milizfeuerwehr mitmacht oder ein politisches Amt in der Gemeinde wahrnimmt, hat Anspruch auf eine Entschädigung gemäss der Erwerbsersatzordnung.
Die Erwerbsausfallentschädigung hat den verfassungsmässigen Auftrag, den durch die Dienstleistung entstehenden Lohn- und Verdienstausfall angemessen zu ersetzen. Grundlage für die Bemessung der Entschädigung bildet das letzte vor dem Einrücken - bei Politikern: vor der Wahl - erzielte und auf den Tag umgerechnete massgebliche Einkommen. Als Erwerbstätige gelten Personen, die in den letzten zwölf Monaten vor dem Einrücken oder vor der Wahl während mindestens vier Wochen erwerbstätig waren. Den Erwerbstätigen gleichgestellt sind Arbeitslose; Personen, die glaubhaft machen, dass sie eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten, wenn sie nicht eingerückt wären; Personen, die unmittelbar vor dem Einrücken oder vor der Wahl ihre Ausbildung abgeschlossen haben.
Auch das Schweizer Parlament ist Teil des Schweizer Milizsystems, ja, es ist quasi die Krone des Schweizer Milizsystems. Deshalb sollten wir uns nicht besser oder anders behandeln als alle anderen in diesem Land, die sich für die Miliz engagieren. Es gibt keine plausible Begründung, weshalb die Politiker besser und anders bezahlt werden sollten als etwa ein Soldat, ein Feuerwehrmann oder die "Jugend und Sport"-Leiter. Nach dem bewährten Milizsystem werden öffentliche Aufgaben meist nebenberuflich ausgeübt. In der Schweizer Beteiligungsdemokratie ist das Milizwesen eine zentrale Säule neben der direkten Demokratie, dem Föderalismus und der Konkordanz. Alle können neben- oder ehrenamtlich öffentliche Ämter und Aufgaben übernehmen. Die eigentliche Milizarbeit gilt als nebenamtliche Tätigkeit für den Staat beziehungsweise das Gemeinwohl. Deshalb sollten wir gleich lange Spiesse für alle in diesem Land schaffen, die sich für die Miliz engagieren, und nicht das Parlament besser behandeln.
Man kann jetzt natürlich schon noch einen Bericht machen, wie dies das Büro vorschlägt. Ich glaube aber, diese Motion kann man heute beschliessen, und es braucht keinen neuen Bericht.