Gross Jost · Nationalrat · 2002-12-11
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Sie haben es gemerkt: Wir sprechen jetzt eigentlich von zwei Problemen, nämlich von den Chiropraktoren und ihren Kompetenzen sowie von der zukünftigen Abgeltung der Pflege in der Grundversicherung. Ich äussere mich nur zum Antrag Leuthard, der die Pflegeabgeltung betrifft.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, diesen Antrag abzulehnen.
Die Frage, ob das KVG eine Vollkostendeckung der Pflege gewährleistet oder nicht, ist seit der Entstehung, seit dem Inkrafttreten des KVG eine Streitfrage. Es ist, Frau Leuthard, auch nicht so einfach. Sie sagen einfach, Pflegebedürftigkeit sei keine Krankheit, man müsste hier präzis zwischen der Grundpflege und der Behandlungspflege differenzieren. Es ist viel komplizierter, und die Kommission hat auch realisiert, dass die Fragestellung kompliziert ist.
Der Bundesrat hat ja nicht nichts gemacht: Er hat Maximalbeträge für die verschiedenen Pflegebedarfsstufen im Pflegeheim festgelegt. Das ist eine Kostenbegrenzung nach oben. Er hat das Gleiche in Bezug auf die Stundentarife der Spitex auch für die ambulante Pflege gemacht. Nun liegt eine Verordnung des Bundesrates über ein einheitliches, ein verbindliches Modell der Rechnungslegung vor, und hier befürchten die Versicherer aus gewissen Gründen eine wesentliche Kostensteigerung. Die Kommission nimmt dieses Problem sehr ernst. Sie hat deshalb unter anderem das Postulat "Bericht zu einem dual-fixen Modell" (02.3645) eingereicht, zur Prüfung der Frage einer dual-fixen Finanzierung der Pflege. Der Bundesrat hat uns zugesichert, dass wir [PAGE 2075] diesen Problembereich schon sehr schnell anhand konkreter Vorschläge des Departementes regeln können. Schliesslich muss ich Frau Leuthard sagen, dass wir uns in der Kommission aufgrund von Anträgen von Frau Dormann mit sehr klarer Mehrheit dafür entschieden haben, diese Vorschläge des Bundesrates abzuwarten.
Wir haben und ich selber habe den Versicherern immer wieder gesagt: Wenn ihr nicht das Problem der Kostenträgerschaft und damit zusammenhängend das Problem des Tarifschutzes regelt, wenn ihr nur sagt, es werde seitens der Grundversicherer ein Pflegebeitrag zugesichert, aber nicht sagt, wer die andere Hälfte der Pflegekosten bezahlen muss - und hier hätten die Kantone in die Pflicht genommen werden müssen -, hängt die andere Hälfte und damit die ganze Finanzierung der Pflege völlig in der Luft.
Wir müssen den Versicherern auch sagen: Wir glauben, dass ein Kostenschub kommen wird, aber wir glauben nicht daran, dass dieser Schub von mehr als 1 Milliarde Franken schon im Jahr 2003 kommen wird. Es müssen alle Tarife angepasst werden, und es bestehen auch nach wie vor die bundesrätlichen Verordnungsbestimmungen mit den Maximaltarifen; diese sind nicht aufgehoben. Das wird sich verzögern, und deshalb warne ich namens der SP-Fraktion davor, hier einen Schnellschuss zu machen.
Ich muss Ihnen einfach sagen: Wenn Sie nur den Pflegebeitrag im Gesetz festlegen, gefährden Sie die Finanzierung der Pflegeaufenthalte zahlreicher Betagter, und Sie gefährden auch das finanzielle Überleben von sehr vielen Pflegeeinrichtungen. Denn heute ist es doch so, dass Sie aufgrund der geltenden Pflegetarife in den Heimen - alles zusammengerechnet - Kostenansätze von 5000 bis 8000 Franken pro Monat haben. Das gibt selbst für Leute aus dem Mittelstand eine ganz erhebliche Differenz von ungedeckten Pflegekosten, auch wenn Sie die Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen einbeziehen. Wir sollten das den betagten Menschen in unserem Land nicht antun, in einem Schnellschuss etwas zu beschliessen, nur um eine Differenz zum Ständerat zu schaffen. Vielmehr sollten wir wirklich seriöse Vorschläge des Bundesrates bzw. des Departementes auf dem Tisch haben. Wir zählen darauf, dass diese sehr schnell vorliegen werden.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass sich der Spitex-Verband Schweiz und der Heimverband Schweiz sehr klar gegen diesen Antrag ausgesprochen haben. Ich glaube, wir sollten uns hier nicht unnötig eine Referendumsdrohung gegen diese Gesetzesrevision einhandeln.