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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-09-21

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-21

Wortprotokoll

Mit der Standesinitiative vom 3. November 2020 verlangt der Kanton Genf, dass die Krankenversicherer während dreier Monate auf die KVG-Prämien verzichten, dass sie 50 Prozent der Reserven auflösen und dass sie sich mit diesen Mitteln an den Schweizer Gesundheitskosten, die in dieser Pandemie stark angestiegen sind, beteiligen. Zudem soll es in den nächsten zwei Jahren aufgrund der Covid-19-Krise keine Prämienerhöhung geben. Die Initiative fordert die Bundesversammlung dazu auf, bei den KVG-Versicherern entsprechend zu intervenieren, damit diese sich gegenüber der gesamten Bevölkerung solidarisch zeigen.

Begründet werden die Forderungen wie folgt: dass das Coronavirus unser Land zu historisch einmaligen Massnahmen gezwungen habe, der Bundesrat diese aber mit der Ruhe und Besonnenheit ergriffen habe, die man von ihm auch habe erwarten können; dass der Bundesrat insbesondere Massnahmen ergriffen habe, die die Wirtschaft bremsten, und er erstmals in Friedenszeiten die Bevölkerung dazu aufgerufen habe, zuhause zu bleiben; dass diese Pandemie das gesamte Gesundheits- und Pflegewesen in die Enge treibe, und dies im Hinblick sowohl auf die materiellen als auch auf die personellen Ressourcen, wobei zu hoffen bleibe, dass die Kapazitäten unserer Notfallstationen nicht überlastet würden; dass die mit der Covid-19-Pandemie zusammenhängende Gesundheits- und Finanzkrise alle Gesellschaftsschichten unseres Landes betreffe; dass zahlreiche Arbeitnehmende und Arbeitgebende von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen seien und einige von ihnen ihre Stelle oder ihr Unternehmen verlieren würden und so doppelt bestraft seien; dass die KVG-Prämien für das Jahr 2021 eingefroren werden sollten, damit die Versicherer die aktuelle Gesundheitskrise nicht als Vorwand nutzen könnten, um Prämien künftig zu erhöhen. Die Krankenversicherer hätten in grossem Stil unverschämt hohe Reserven gebildet und sollten daher dazu veranlasst werden, die Hälfte ihrer Reserven aufzulösen. Dies stelle die Stabilität des Systems nicht infrage.

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer Sitzung vom 9. August 2021 diese Standesinitiative vorgeprüft. Die Kommission ist der Auffassung, dass das Anliegen der Standesinitiative mit den Grundprinzipien des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung nicht vereinbar sei. Der Verzicht auf Prämien für drei Monate und das Einfrieren der Prämien für die nächsten zwei Jahre würden eine Abkehr vom Kostendeckungsprinzip bedeuten. Zudem würden diese Massnahmen einen Teil der Versicherer vor grosse finanzielle Probleme stellen.

Auch der Abbau von 50 Prozent der Reserven wäre problematisch. Viele Versicherer würden damit die gesetzliche Mindesthöhe der Reserven nicht mehr einhalten können. Die Kommission hält zu diesem Thema zudem fest, dass der Bundesrat erst vor Kurzem ein neues System für den Reserveabbau eingeführt hat, das den freiwilligen Reserveabbau erleichtert. Die entsprechenden Änderungen der Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung sind erst kürzlich, am 1. Juni 2021, in Kraft getreten.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.