Hegglin Peter · Ständerat · 2021-09-21
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-21
Wortprotokoll
Am 9. Juni letzten Jahres hat der Kanton Genf die vorliegende Standesinitiative eingereicht. Mit der Standesinitiative wird der Erlass eines dringlichen Bundesgesetzes verlangt, wonach die Testkosten, mit denen eine Corona-Infektion nachgewiesen wird, vollständig, das heisst ohne Franchise oder Selbstbehalt der versicherten Person, von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden sollen.
Begründet wird diese Forderung wie folgt: weil sich die Schweizer Bevölkerung während der Covid-19-Pandemie diszipliniert an die Vorgaben des Bundesrates gehalten habe; weil der Bundesrat gleichzeitig ein Aussetzen von nicht unbedingt notwendigen Arztbesuchen und Operationen angeordnet habe, was einen erheblichen Rückgang der Kosten für die OKP zur Folge gehabt habe; weil die Reserven der Krankenversicherer gemäss den Anfang 2019 veröffentlichten Daten den vom Krankenversicherungsgesetz verlangten Mindestbetrag zum Auffangen von Kostenfluktuationen um rund 5 Milliarden Franken übersteigen würden; weil es auch Bestandteil der vom Bundesrat angeordneten Massnahmen [PAGE 920] sei, mit frühzeitigen Tests ein Wiederaufflammen der Epidemie durch Unterbrechung der Infektionsketten zu verhindern; weil die damals geplante Regelung zwischen Kantonen und OKP betreffend das Tragen der Testkosten, je nach Symptomen, die Patientinnen und Patienten verunsicherten; weil die Kosten des Tests gewisse Versicherte auch davon abhalten könnten, sich testen zu lassen, was die Wirksamkeit der Massnahmen der Gesundheitsbehörden zur Bewältigung der Epidemie verringern würde. Nicht zuletzt erhebt die Standesinitiative den Vorwurf, dass sich die OKP-Versicherer bislang zu wenig solidarisch gezeigt hätten und sich stattdessen hinter Rechtsbestimmungen versteckten, die für den Normalzustand gedacht seien, obwohl es sich um eine ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz handle. Das sind die wichtigsten Begründungen in dieser Standesinitiative.
Ihre Kommission hat an der Sitzung des 9. August 2021 diese Standesinitiative vorberaten. Sie gelangt zur Auffassung, dass die Forderung des Kantons Genf bereits erfüllt sei und dass die wesentlichen Begründungen zur Standesinitiative rückblickend betrachtet bereits überholt seien, da der Bund die Kosten für Analysen, für die Sars-CoV-2-Tests übernehme und die getesteten Personen keine Kosten zu tragen hätten. Dieses System habe einen niederschwelligen Zugang zur Testung ermöglicht und habe sich auch als sehr effizient erwiesen.
Zu diesem Zeitpunkt wäre es auch nicht sinnvoll, Massnahmen zu treffen, die umfassende Systemänderungen mit sich bringen würden. Die Kommission stellt zudem fest, dass die aktuell geltende Lösung für die Personen, die sich testen lassen, vorteilhafter ist, als wenn jetzt eine Kostenübernahme über die Krankenversicherer angestrebt würde.
Die Kommission beantragt deshalb einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben.