Engler Stefan · Ständerat · 2021-09-22
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-22
Wortprotokoll
Es ist eine etwas eigenartige Vorlage, die wir hier miteinander zu beraten haben. Die Vorlage stammt nämlich aus einem Mantelerlass für administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts; Sie ersehen das aus der Fahne.
Damals umfasste diese Vorlage eine Reihe von Massnahmen in verschiedenen Aufgabengebieten, u. a. die Änderung der Indexierung der Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds, die Einführung von Pauschalen im Bereich der Fernmeldeüberwachung, die Neuregelung der Finanzierung der amtlichen Vermessung, die Verpflichtung der für Subventionen zuständigen Behörden zur Erstellung von schriftlichen Prüfkonzepten, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Veranlagung der Tabaksteuern nach Ermessen und die Aufhebung von Gesetzesgrundlagen für die Gewährung von Bürgschaften in der Kultur- und Umweltpolitik.
Das muss uns hier und heute nicht mehr weiter interessieren, weil dieser Teil der Vorlage abgehandelt und beschlossen wurde. Innerhalb dieses Mantelerlasses bildete allerdings auch das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) einen Regelungstatbestand. Auch innerhalb dieses Gesetzes sind gewisse Regelungen bereits beschlossen worden, die alle einen finanziellen Konnex hatten. Einen Teil aus dieser Vorlage, aus dem BÜPF, spaltete dann aber der Nationalrat ab. Er wollte verhindern, dass Fragen über Effizienz und Finanzierung mit Fragen der materiellen Anwendung des Überwachungsrechts vermischt werden. So entstand diese abgespaltete Vorlage, die wir zu beraten haben und die in zwei Bestimmungen Änderungen gegenüber der heutigen Rechtslage vorsieht. Bei Lichte betrachtet, sind allerdings keine inhaltlich-materiellen Änderungen damit verbunden, sondern es geht um die Konkretisierung von Begriffen, im Speziellen des Begriffs der Bearbeitung von Daten.
Ich möchte das ganz kurz ausführen, um Sie in das Thema einzuführen. Die Anordnung einer Massnahme zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs wird bekanntlich über die strengen Vorgaben der Strafprozessordnung und des BÜPF geregelt. Diese Massnahmen kommen überhaupt nur bei schwereren Verbrechen infrage, um Auskünfte abzufragen, um verdächtige Personen zu identifizieren. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr beim Bund wacht als Schnittstelle zwischen den Fernmeldedienstanbieterinnen und den Strafverfolgungsbehörden zum Schutze der Privatsphäre der Bevölkerung über die rechtskonforme und rechtsstaatliche Umsetzung von Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs. Der Dienst holt die gewünschten Daten bei den mitwirkungspflichtigen Fernmeldedienstanbieterinnen ein und stellt die Daten dann den Ermittlern zur Verfügung, welche diese auswerten. Die Datenauswertung bzw. die Datenanalyse - und jetzt komme ich zum Regelungstatbestand in dieser Vorlage - ist Gegenstand dieser beiden Artikel, die wir heute zu beraten haben. Letztlich geht es um die Konkretisierung, was unter "Bearbeitung" zu verstehen ist. Was heute in der Verordnung geregelt ist, will man in das Gesetz übertragen, um eine bessere gesetzliche Grundlage zu erhalten.
Wir haben uns in der Kommission intensiv darüber ausgetauscht, ob damit auch eine materielle Einschränkung von Persönlichkeitsrechten bzw. Einschränkungen im Bereiche des Datenschutzes verbunden wären oder nicht. Wir haben uns von den Spezialisten und auch vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten überzeugen lassen, dass dem nicht so ist und dass die Bearbeitung der Daten auch die Analysefunktion mit enthalten muss. Entsprechend ist die Kommission dem Bundesrat gefolgt und hat die Bearbeitungsfunktion mit der Ergänzung "einschliesslich Analysefunktionen" konkretisiert. Ein Anwendungsbereich dieser Analysen ist die Visualisierung, andere Anwendungsbereiche wären das Mithören, das nachträgliche Abhören und die Verschriftlichung von Gesprächen.
Summa summarum ersuchen wir Sie, dieser Änderung stattzugeben und damit die gesetzliche Grundlage zu verbessern.