Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2021-09-22
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-09-22
Wortprotokoll
Mit unserer Motion wollen wir eine weitere Stärkung der Kinder- und Jugendmedizin bewirken. Ich danke für die Stellungnahme des Bundesrates, aber ich kann Ihnen versichern: Gäbe es keine Probleme, wäre diese Motion nicht eingereicht worden - und leider sind die Probleme nicht behoben. Gemäss der Stellungnahme des Bundesrates ist es so, dass alle Fragen geklärt sind und dass es theoretisch funktionieren sollte. Gemäss Rückfragen bei den Kinderärztinnen und -ärzten besteht aber das Problem leider weiterhin.
Worum geht es hier? Es geht darum, dass eine Behandlung für ein Kind - ich bringe Ihnen dann gerne zwei konkrete Beispiele - mit teilweise fatalen Folgen hinausgezögert werden kann, wenn die Finanzierung nicht klar ist. Es geht in der Realität oft leider viel zu lang, bis eine Kostengutsprache da ist, damit die Behandlung eines Kindes vorgenommen werden kann. Das bedeutet dann, dass die Betroffenen völlig im Ungewissen gelassen werden. Vor allem bedeutet es auch, dass der Behandlungsbeginn hinausgezögert wird. Es ist leider so: Es können sich nicht alle Menschen in der Schweiz die Vorfinanzierung von Gesundheits- oder Krankheitskosten leisten. Das ist eigentlich auch nicht ihre Aufgabe und auch nicht ihre Pflicht.
Nun gebe ich Ihnen gerne zwei konkrete Beispiele, die sich so abgespielt haben - das ist keine Fantasie. Es geht um ein achtjähriges Mädchen mit schwerer ADHS und motorischen Entwicklungsrückständen: Es braucht - das ist klar - sowohl eine psychiatrische wie auch eine medikamentöse Behandlung. Es braucht auch eine motorische Therapie. Die Krankenkasse gelangte an die Eltern und verlangte eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung, bevor sie bereit war, die Kosten für die Ergotherapie zu übernehmen. Es sollte geklärt werden, ob es sich um ein Geburtsgebrechen handelte und ob damit die IV in der Kostenpflicht stand. Das führte zu einer Wartezeit von mehreren Monaten, trotz theoretischer Vorleistungspflicht der Krankenversicherung.
Ein zweites Beispiel: Ein zehnjähriger Knabe hat seit Geburt eine Gehbehinderung und braucht lebenslänglich Physiotherapie und auch einen Rollstuhl. Mit dem Wachstum - das ist klar - braucht er irgendwann einen neuen Rollstuhl, weil der aktuelle zu klein ist. Was verlangt die Versicherung dann wieder? Sie verlangt erneut ein Gesuch für eine Physiotherapie und einen Rollstuhl. Obwohl schon mehrere Gutachten da sind, kommt es einmal mehr zu langen Gesuchsverhandlungen mit der IV. Die Leistungsbestätigung verzögert sich aus unbekannten Gründen.
Sie sehen also, dass wir leider deutlichen Handlungsbedarf haben; das gilt auch dann, wenn noch die Kantone mit Bestätigungsfristen dazukommen. Die aktuelle Definition der Vorleistungspflicht lautet leider: erst dann mit der Behandlung beginnen, wenn die Kostengutsprache da ist. Wie Sie gesehen haben, kann das Monate dauern. Deshalb ist diese Motion im Interesse der Gesundheit der Kinder dringend.
Ich bitte Sie also, diese Motion anzunehmen, dies im Sinne der Möglichkeit eines unverzüglichen Behandlungsbeginns.