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AB 28830

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Es geht bei Artikel 25 sicher nicht um das allergewichtigste Problem dieser KVG-Revision, aber gleichwohl um ein für die Patienten nicht unwichtiges Detail. Es geht nämlich um die Frage - dazu äussere ich mich ausschliesslich -, ob Chiropraktoren selbstständig Physiotherapie verordnen sollen oder nicht.

Ich darf kurz zurückblenden: Sie wissen, dass Chiropraktoren als einzige Berufsgruppe mit den Medizinern und Medizinerinnen als Erstversorger und selbstständige Medizinalpersonen auf gleicher Stufe sind. Sie können entsprechend eine Diagnose stellen und entsprechende Therapien verordnen. Patienten benötigen für eine chiropraktische Konsultation auch keine Überweisung. Seit 1965 ist die Chiropraktik Pflichtleistung in der Grundversicherung.

Vor der Revision des Gesetzes im Jahre 1994 war es auch so, dass die Chiropraktoren Physiotherapie in der Tat direkt verordnen konnten, die Patienten dann also direkt zum Physiotherapeuten gehen konnten. Im neuen KVG hat man dies geändert, aus eigentlich nicht ganz nachvollziehbaren Gründen, und hat den Chiropraktoren diese Möglichkeit genommen. Nach dem neuen KVG können sie also nicht mehr direkt Physiotherapie verordnen.

Was heisst das? Wenn Sie bei einem Chiropraktoren als Patient oder Patientin eine solche Verordnung bekommen, dann müssen Sie noch zu einem Arzt gehen, der diese bestätigt, bevor Sie zum Physiotherapeuten in die Behandlung gehen können. Das heisst, es gibt Mehrfachkonsultationen für die zusätzlichen Leistungen.

Es ist heute unstrittig, dass Chiropraktoren in diesem Bereich, im Bereich des Bewegungsapparates, die Qualifikationen für Diagnose und Behandlung haben. Deshalb sollten wir dieses Detail ändern und wieder auf die vor der letzten Revision gemachten Vorschläge und herrschende Praxis zurückkommen.

Ich möchte etwas ganz deutlich betonen. Wir werden sicher nachher hören, das sei ein Präjudiz. Ich möchte klar betonen, dass es kein Präjudiz ist, da die Chiropraktoren die einzige Berufsgruppe sind, die eine Diagnose stellen darf. In diesem Sinne ist es kein Präjudiz für eine andere Berufsgruppe. Es ist damit auch keine Ausweitung. Sie werden nachher hören, es werde damit einer Ausweitung das Wort geredet. Wir wollen keine Ausweitungen im Leistungsbereich. Das ist klar; das soll hier auch nicht geschehen. Weder das Argument des Präjudizes noch das der Ausweitung kann angeführt werden, im Gegenteil: Ich glaube, es ist einsichtig - ohne auf Details von Kostenschätzungen eingehen zu wollen -, dass der direkte Weg über eine kompetente Verordnung vermutlich zumindest nicht teuerer wird. Er ist sicher kostenneutral. Ich möchte sogar annehmen, er ist etwas günstiger, weil es keine Zweitkonsultationen beim Arzt gibt - ganz abgesehen von der Erleichterung für die Patienten.

Ich möchte auch zuhanden der Departementschefin nochmals betonen - weil wir dies in der Kommission so intensiv diskutiert haben -, dass es den Vertretern und Vertreterinnen der Minderheit nur um die Physiotherapie geht. Wir wollen keine Ausweitung auf andere Leistungsbereiche. Es geht nur um die Frage - das können wir nicht ins Gesetz schreiben, aber später in die Verordnung -, ob die Chiropraktoren die Physiotherapie verschreiben und direkt umsetzen können sollen. Wir glauben, dass dieser Weg für die Patienten adäquater ist und dass diese Berufsgruppe auch entsprechend ausgebildet ist, um Physiotherapie richtig zu indizieren. Da letztlich Kostenargumente und Konvenienz der Patienten dafür sprechen, diese Situation zu korrigieren, bitten wir Sie, der Minderheit zuzustimmen. Ich betone noch einmal: Wenn der Antrag der Minderheit durchkommt, sind wir klar der Meinung, dass dieser so zu interpretieren ist, dass es hier um die direkte Verschreibung der Physiotherapie und um keine weitere Leistungsausweitung geht.

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