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AB 288310

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-22

Wortprotokoll

Vielleicht lohnt es sich, kurz an den Ursprung dieser Vorlage zurückzublenden. Sie beauftragten damals im Zusammenhang mit den Zuwanderungsinitiativen den Bundesrat, den Arbeitsmarkt für Schweizerinnen und Schweizer oder in der Schweiz wohnhafte Arbeitnehmer zu stärken. Der Bundesrat beschloss dann in den Jahren 2016 und 2017 eine ganze Reihe von Massnahmen und stellte Ihnen 2018 eine bescheidene Vorlage zu. In dieser Vorlage ging es darum, dass wir feststellten, dass gut verdienende Ehepaare, die beide arbeiten, am Schluss mehr Steuern bezahlen und mehr Geld für die Kinderbetreuung ausgeben, als sie einnehmen. Es ist also eine Art Strafsteuer, wenn sie arbeiten; denn sie geben das Geld gerade wieder dem Staat oder brauchen es für die Kinderbetreuung.

Die Vorlage wollte eigentlich einen Anreiz schaffen, dass Ehepaare einem Zweitverdienst nachgehen, dass es sich lohnt und dass das nicht bestraft wird. Es war eigentlich keine familienpolitische Vorlage, sondern es ging um die Beseitigung einer Art Strafsteuer. Es muss sich lohnen zu arbeiten - das war das Ziel. Inhalt der Vorlage des Bundesrates war, dass diese Erhöhung der Kinderabzüge geltend gemacht werden kann und das Geld ausgegeben wird. Es war also nicht eine flächendeckende Massnahme; man kann das machen, aber man muss es nicht tun. Es war keine familienpolitische Vorlage. Wir haben geschätzt, dass es etwa 2500 Vollzeitstellen gibt, die in den Arbeitsmarkt kommen, in Zahlen wahrscheinlich etwas mehr. Kosten dürfte es etwa 10 Millionen Franken. Es würde aber kostenneutral sein, weil auch wieder höhere Steuereinnahmen fliessen, wenn mehr Leute arbeiten.

Diese parlamentarische Initiative nimmt das Muster des Bundesrates wieder auf, es ist eigentlich genau diese Forderung. Jetzt macht das Parlament zum zweiten Mal ebenfalls das gleiche Muster. Sie machten damals aus einer Vorlage, die eigentlich, wenn Sie so wollen, eine Steuerungerechtigkeit beseitigen wollte, eine familienpolitische Vorlage, die grandios gescheitert ist. Jetzt machen Sie wieder das Gleiche. Sie machen aus einer harmlosen Vorlage, die das Arbeiten attraktiver machen soll, wieder eine familienpolitische Vorlage.

Diese familienpolitische Vorlage ist schon etwas zu hinterfragen. Profitieren dürfte etwa die Hälfte der Familien, die andere Hälfte kann keinen Abzug geltend machen, weil sie keine direkten Bundessteuern bezahlt. Sie haben also genau jene getroffen, die letztes Mal im Fokus standen - und deswegen wurde die Initiative wohl abgelehnt -: die eher Gutverdienenden. Sie geben den eher Gutverdienenden pro Jahr und Kind zusätzlich 49 Franken. Da müssen Sie sich schon fragen, ob das Familienpolitik ist. Ich glaube, das ist nicht Familienpolitik, das ist nicht einmal Familienpolitik mit der Giesskanne, das ist Familienpolitik mit dem Tropfenzähler. Ich bin nicht einer, der den Franken nicht ehrt. Aber wenn Sie gut verdienenden Ehepaaren pro Jahr und Kind zusätzlich 49 Franken geben, dann, so könnte man sagen, ist das schon fast zynisch. Wenn Sie Familienpolitik machen wollen, dann müssen Sie das separat machen, dann müssen Sie eine Vorlage machen, die den Familien auch etwas bringt. Dann müssen Sie sich auf so etwas einigen. Aber jetzt wieder eine Initiative auszuweiten und dann noch von Familienpolitik zu sprechen, kann ich nicht nachvollziehen, das geht einfach nicht.

Ich glaube, wir sollten uns immer wieder darauf besinnen, etwas zu machen, das klar und transparent ist. Wenn Sie zu viele Dinge miteinander verknüpfen, dann hat das einfach keinen Erfolg. Wir erfahren das ja immer bei Volksabstimmungen. Mir kommt immer die Geschichte der Gebrüder Grimm vom tapferen Schneiderlein in den Sinn. Nur das tapfere Schneiderlein kann sieben auf einen Streich treffen. Wir können das nicht. Wir machen eines nach dem anderen. Jetzt machen wir die Entlastung für Gutverdienende. Zur Familienpolitik haben Sie heute Nachmittag vielleicht noch die Gelegenheit, sich im Zusammenhang mit Vorstössen, mit Postulaten zu äussern. Aber es geht nicht, hier Familienpolitik mit dem Tropfenzähler zu machen, nein.

Bleiben Sie bei Ihrem ursprünglichen Entscheid, bei der Vorlage des Bundesrates, die hier durch die Initiative wiederaufgenommen wird. Vermischen Sie das nicht mit einer Pseudo-Familienpolitik.