Rieder Beat · Ständerat · 2021-09-22
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-22
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat hier etwas ergänzt, was die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen überhaupt nicht versteht. Der Nationalrat möchte die Möglichkeit vorsehen, bei Tod infolge Suizid ein DNA-Profil der toten Person zu erstellen, welches mit der DNA-Datenbank abgeglichen werden könnte.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, diesen Artikel ersatzlos zu streichen, und betrachtet diese Ergänzung des Nationalrates als äusserst problematisch. Zum einen ist der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates nicht ersichtlich, wieso bei Suizid, aber nicht bei einem gewöhnlichen Todesfall ein DNA-Profil erstellt werden sollte. Es handelt sich hier offensichtlich um eine nicht leicht erklärbare Differenzierung oder, böse ausgedrückt, um eine Stigmatisierung des Toten, wenn die Person Suizid verübt hat. Die meisten Selbstmorde ereignen sich ohne vorherige Straftat. Diese Menschen haben in der Regel andere Probleme. Es gibt allerdings Fälle, beim erweiterten Selbstmord, so sagt man diesem Delikt, wo diese Ermittlungsschritte angezeigt sein könnten. Hier besteht aber bereits eine gesetzliche Norm, welche diese Fälle abdeckt, nämlich Artikel 253 StPO. Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall kann die Staatsanwaltschaft bereits jetzt die notwendigen Schritte anordnen. Aus Sicht Ihrer Kommission bestehen daher bereits die gesetzlichen Grundlagen, um in diesen aussergewöhnlichen Fällen diese Schritte einzuleiten. [PAGE 935]
Ihre Kommission beantragt Ihnen daher, Artikel 7a ersatzlos zu streichen. Es gibt keinen Minderheitsantrag.