Rieder Beat · Ständerat · 2021-09-22
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-22
Wortprotokoll
Hier hat die Kommission in Abänderung zum Bundesrat und zum Nationalrat eine Änderung vorgenommen. Der Nationalrat möchte gemäss Absatz 4 der Verfahrensleitung - in der Regel die Staatsanwaltschaft - die Möglichkeit offenlassen, das DNA-Profil von beschuldigten Personen während höchstens zehn Jahren seit der Rechtskraft der Entscheidung zum Freispruch bzw. zur Einstellung oder Nichtanhandnahme des Verfahrens aufzubewahren und zu verwenden. Dies gilt, sofern aufgrund bestimmter Tatsachen zu erwarten ist, dass das DNA-Profil künftige Straftaten zur Aufklärung bringen könnte.
Dies möchte unsere Kommission nicht grundsätzlich unterbinden. Aber sie möchte dies nicht der Staatsanwaltschaft bzw. dem Präsidenten des Militärkassationsgerichtes im Militärstrafrecht überlassen, sondern eine Überprüfung des Antrages der Staatsanwaltschaft dem Zwangsmassnahmengericht auferlegen. Damit würde sichergestellt, dass ein solches DNA-Profil in diesen Fällen nur mit richterlicher Genehmigung weiterhin aufbewahrt werden kann. Es sei der Hinweis erlaubt, dass in einem solchen Fall das Verfahren gegen die beschuldigte Person eingestellt oder nicht anhandgenommen bzw. dass diese Person freigesprochen worden ist. Daher besteht ein entsprechendes Rechtsschutzinteresse der beschuldigten Person an einer richterlichen Überprüfung des Antrages des Staatsanwaltes.
Der Entscheid erfolgte mit 9 zu 2 Stimmen. Es gibt keine Minderheit.