Walti Beat · Nationalrat · 2021-09-22
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-22
Wortprotokoll
Diese Vorlage hat eine demokratische Vorgeschichte mit einer Volksabstimmung, die ein sehr klares Ergebnis gezeigt hat. Dieses war zwar nicht im Sinne der FDP, wir nehmen es aber zur Kenntnis und wollen dem Kernanliegen der damaligen Vorlage mit dieser parlamentarischen Initiative nun endlich zum nötigen und berechtigten Durchbruch verhelfen. Alleine das demokratische Element spricht dafür, diese Zusatzschlaufe, die der Ständerat hier organisiert, abzulehnen.
Weshalb? Die Verknüpfung mit einer Steuergutschrift ist auch in der Sache völlig deplatziert. Beim Abzug der Kosten für die Kinderdrittbetreuung geht es um den Abzug effektiv erlittener Kosten, die notwendig sind, um ein zusätzliches Einkommen zu verdienen und damit auch zu versteuern. Bei der Steuergutschrift geht es um eine Gutschrift per Giesskanne, die pauschal einfach allen Steuerpflichtigen mit Kindern an die Steuer angerechnet wird. In der Sache ebenfalls falsch ist die Behauptung von Herrn Candinas, die Progression sei durch diese Massnahme nicht betroffen. Es ist im Gegenteil so, dass die Progression durch die Steuergutschrift, die für alle den gleichen absoluten Betrag vorsieht, für Gutverdienende noch massiv verschärft wird - das ist der direkte Effekt.
Das Kernanliegen, die Fachkräfteförderung, ist wirklich ein dringendes Anliegen. Mit den mutmasslichen Kosten dieser Massnahme von 10 Millionen Franken besteht hier auch ein ausgezeichnetes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Es geht hier nicht einmal darum, einen Anreiz zu schaffen, sondern es geht darum, einen "Abreiz" zu beseitigen. Dieser "Abreiz" besteht darin, dass Sie als Eltern - technisch gesprochen - Gewinnungskosten haben, wenn Sie trotzdem arbeiten möchten, diese Gewinnungskosten dann aber steuerlich nicht geltend machen können. Es kann doch nicht sein, dass der Fiskus bei zusätzlich erzieltem Einkommen sofort die hohle Hand macht, die dafür notwendigen Aufwendungen, die real sind - ein "cash out", so könnte man sagen -, aber nicht zum Abzug zulässt. Das kann nicht sein.
Es ist auch nicht so, wie von den Minderheitssprechern behauptet wurde, dass es hier nur um Familien mit sehr hohen Einkommen gehen würde. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen: Dort, wo ich herkomme, gelten die maximalen Krippentarife - ohne Subvention - von etwa 120 Franken pro Kind und Tag ab einem Einkommen von etwa 120[NB]000 Franken. Ja, das ist ein anständiges Einkommen; das sind aber nicht die Millionäre, die ihre Zeit auf irgendeiner Ferieninsel verbringen können, sondern das ist wirklich der Mittelstand. Wenn Sie also zwei Kinder haben und diese zu 50 Prozent in einer solchen Einrichtung betreuen lassen, dann sind Sie bei 24[NB]000 Franken im Jahr. Das ist in etwa die Zielgrösse dieser Vorlage.
Deshalb ist es wichtig - übrigens auch für die Erwerbsbiografie aller Eltern; es geht in der Realität häufig um Frauen -, dass wir echte Lücken in der Erwerbstätigkeit und Karriereentwicklung nach Möglichkeit verhindern. Das zahlt sich auch aus in den vielen Jahren, die nach der aktiven Familienphase noch kommen. Der Fiskus kann da massiv abschöpfen und von den entwickelten Karrieren beider Elternteile profitieren.
Deshalb rechnet sich diese Vorlage volkswirtschaftlich unglaublich gut. Lassen wir also bitte dieses Experiment mit einer verfehlten Koppelung mit der sogenannten Steuergutschrift, konzentrieren wir uns vielmehr auf das Kernanliegen der parlamentarischen Initiative Markwalder und damit auf die Fassung, die die Mehrheit zur Annahme empfiehlt.
Vi prego dunque di sostenere la proposta della maggioranza. [PAGE 1786]