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Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-09-22

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-22

Wortprotokoll

L'entrée en matière n'est en principe pas contestée. Mais comme des voix critiques s'élèvent, je souhaite m'exprimer afin de corriger un peu le tableau.

Es geht vorliegend um die Phänotypisierung. Bei der Phänotypisierung ermöglichen wir den Strafverfolgungsbehörden, aus dem DNA-Profil zusätzliche Informationen herauszuziehen, um insbesondere bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten Täter identifizieren zu können.

Ich persönlich bin der Meinung und der festen Überzeugung: Wir sollten bei der Strafverfolgung, wenn es um schwere Delikte geht, sämtliche technischen Möglichkeiten ausnützen. Damit wir uns richtig verstehen: Ausserhalb dieses Gebäudes hat niemand Verständnis dafür, wenn die Strafverfolgungsbehörden in einem konkreten Fall - es gibt solche Fälle - in ihren Bemühungen, hochgefährliche Täter dingfest zu machen, an rechtliche Grenzen stossen, obwohl technische Möglichkeiten vorhanden wären. Selbstverständlich bedeutet das, dass wir die Verhältnismässigkeit des Eingriffs, die Eingriffsintensität, die von solchen Möglichkeiten ausgeht, berücksichtigen und damit auch schauen, wo wir solche Mittel einsetzen wollen und wo wir sie nicht einsetzen wollen.

Bei der Phänotypisierung geht es um etwas relativ Harmloses. Es geht um die Identifizierung der Augenfarbe, der Haarfarbe, der Hautfarbe, der biogeografischen Herkunft sowie des Alters. Das heisst, es sind im Wesentlichen Informationen, die auch ein Zeuge geben kann, der eine bestimmte Person sieht. Der Eingriff ist also relativ harmlos.

Ich habe mich beim Forensischen Institut Zürich noch einmal erkundigt, wie das genau abläuft. Sie haben mir per Mail geschrieben, ich zitiere diesen einen Satz gerne: "In Bezug auf die Phänotypisierung ist vielen Leuten nicht klar, dass diese Methode ausschliesslich bei gesichertem Spurenmaterial einer unbekannten Täterschaft und damit bei der Suche nach einer unbekannten Person angewendet wird." Es geht also weder um eine Zwangsmassnahme noch um einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Individuums. Zudem wird Spurenmaterial immer erst gesichert, nachdem ein Delikt passiert ist. Es handelt sich also auch nicht um Analysen auf Vorrat. Das heisst, der Eingriff ist verglichen mit der Tat, zu deren Aufklärung ein solches Mittel eingesetzt wird, verhältnismässig harmlos. Selbstverständlich müssen wir die Sensibilität haben, dann auch hier in der konkreten Vorlage zu schauen, wo wir das einsetzen. Wir werden das beim Deliktskatalog diskutieren.

Aber insgesamt möchte ich Sie bitten, hier auf die Vorlage einzutreten und die Phänotypisierung, soweit das möglich und notwendig ist, auch zuzulassen.